Sachverhalt:
In der Sitzung der
Bürgerschaft am 15.12.2022 wurde mit der Beschluss- Nr.
2022-VII-12- 1023
zur Vorlage B 0057/2022 folgender Beschluss gefasst:
„Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer
in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung).
Die Einführung soll
zum 01.09.2023 erfolgen.“
Zwar geht aus
diesem Beschluss der Wille der Bürgerschaft zum Inkrafttreten der Satzung ab
dem 01.09.2023 anstelle des in § 15 der Satzung berücksichtigten Inkrafttretens
am 01.01.2023 hervor, einer ausfertigungsfähigen Satzung zur Veröffentlichung
entspricht dieser Beschluss nach rechtlicher Würdigung jedoch nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Zur Umsetzung von Satz 2 des Bürgerschaftsbeschlusses 2022-VII-12-1023 vom 15.12.2022 zur Vorlage
B 0057/2022 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der
Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) wird § 15 der Satzung zur
Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund
(Übernachtungssteuersatzung) (Vorlage B 0057/2022) wie folgt neu gefasst:
§
15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft und ist erstmals auf die ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich vereinbarten Übernachtungen anzuwenden.
Lösungsvorschlag:
Die Formulierung in der Satzung wird in § 15 Inkrafttreten im Sinne des o. g. Bürgerschaftsbeschlusses geändert.
Alternativen:
keine