Betreff
Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung)
Vorlage
B 0020/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2022 wurde mit der Beschluss- Nr.

2022-VII-12- 1023 zur Vorlage B 0057/2022 folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung).

Die Einführung soll zum 01.09.2023 erfolgen.“

 

Zwar geht aus diesem Beschluss der Wille der Bürgerschaft zum Inkrafttreten der Satzung ab dem 01.09.2023 anstelle des in § 15 der Satzung berücksichtigten Inkrafttretens am 01.01.2023 hervor, einer ausfertigungsfähigen Satzung zur Veröffentlichung entspricht dieser Beschluss nach rechtlicher Würdigung jedoch nicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Zur Umsetzung von Satz 2 des Bürgerschaftsbeschlusses 2022-VII-12-1023 vom 15.12.2022 zur Vorlage B 0057/2022 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) wird § 15 der Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) (Vorlage B 0057/2022) wie folgt neu gefasst:

 

                                             § 15 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft und ist erstmals auf die ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich vereinbarten Übernachtungen anzuwenden. 


Lösungsvorschlag:

 

Die Formulierung in der Satzung wird in § 15 Inkrafttreten im Sinne des o. g. Bürgerschaftsbeschlusses geändert.

 


Alternativen:

 

keine