Betreff
Teileinziehung einer Teilfläche der Mönchstraße in der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0018/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Gegenstand der Vorlage ist die Teileinziehung der nachfolgend aufgeführten öffentlichen Verkehrsfläche in der Hansestadt Stralsund, belegen zwischen der Kreuzung Mönchstraße/ Apollonienmarkt bis zur Einmündung Mönchstraße/Böttcherstraße, gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel der Teileinziehung ist die Beschränkung auf eine Fußgängerzone mit dem Zusatz Rad- und Lieferverkehr von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr frei.

 

Die Mönchstraße weist in diesem Abschnitt ein starkes Fußgängeraufkommen auf. Hier befinden sich mehrere gastronomische Einrichtungen mit Freisitzflächen im öffentlichen Straßenraum und mit dem Stralsund Museum und dem Meeresmuseum bedeutende touristische Museumseinrichtungen. Nach Abschluss der zurzeit laufenden Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten bei den Museumseinrichtungen ist davon auszugehen, dass die Besucherzahlen weiter steigen werden und somit auch das Fußgängeraufkommen ebenfalls zunehmen wird. Zudem wird der Eingangsbereich zum Stralsund Museum derart umgebaut, dass sich der Eingangsbereich zur Mönchstraße hin öffnet und hier im Straßenraum zusätzliche Warte- und Aufenthaltsbereiche für die Besucher geschaffen werden sollen. Zum Schutz der Fußgänger und zur Stärkung der Aufenthaltsqualität soll der Fahrzeugverkehr tagsüber unterbunden werden. Über Nacht und am Morgen soll eine Befahrung für den Lieferverkehr und für Radfahrer ermöglicht werden. Zur Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen werden die Zeiten für die Freigabe des Rad- und Lieferverkehrs von den angrenzenden Fußgängerzonen im Apollonienmarkt und in der Mönchstraße übernommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die ca. 91 Meter lange Teilfläche des öffentlichen Verkehrsraumes zwischen der Kreuzung Mönchstraße/Apollonienmarkt bis zur Einmündung Mönchstraße/ Böttcherstraße in der Gemarkung, Stralsund, Flur 19, Flurstück 20 anteilig, wird gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie folgt beschränkt:

·         jeweils ganztäglich auf den Benutzerkreis Fußgänger und

·         jeweils frei von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr für den öffentlichen Rad- und Lieferverkehr (vgl. Anlage Lageplan).

 


Lösungsvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, eine ca. 91 Meter lange Teilfläche des öffentlichen Verkehrsraumes zwischen der Kreuzung Mönchstraße/Apollonienmarkt bis zur Einmündung Mönchstraße/ Böttcherstraße in der Gemarkung, Stralsund, Flur 19, Flurstück 20 anteilig,

·         auf den Benutzerkreis Fußgänger ganztägig und

·         frei für den öffentlichen Rad- und Lieferverkehr von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr,

gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beschränken (vgl. Anlage Lageplan).

 


Alternativen:

 

Die gegenwertigen straßenrechtlichen Regelungen bleiben bestehen.