Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die Neufassung der Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund und die Neuordnung der Parkzonen.

 

Die Parkraumbewirtschaftung hat zum Ziel, eine Verlagerung des Parkens von der Altstadt an den Altstadtrand und eine stärkere Nutzung der Parkhäuser zu erreichen. Zudem soll der Parksuchverkehr verringert werden, der einen Großteil des innerstädtischen Gesamtverkehrs ausmacht.

 

In die geplante Neufassung der Parkgebührenordnung fließen die geänderten Rahmenbedingungen zum Parken ein. Gemäß Managementplan Altstadt sollen innerhalb der Altstadt nur Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Die Umwandlung der bestehenden öffentlichen Pkw-Parkplätze zu Bewohnerparkplätzen erfolgt schrittweise und wird mit Beginn der Neugestaltung des Neuen Marktes abschließend vollzogen. Damit entfallen sämtliche Parkplätze innerhalb der Zone A der derzeitig geltenden Parkgebührenordnung, so dass eine Ausweisung einer eigenen Parkzone für den Bereich innerhalb der Altstadt nicht mehr erforderlich ist. Durch die erfolgte Freigabe der bewirtschafteten Parkplätze für das Bewohnerparken entfällt zudem der Bedarf, den Bewohnern die Nutzung der bewirtschafteten Parkplätze in den Abend- und Nachtstunden durch Begrenzung des Bewirtschaftungszeitraumes zu ermöglichen, so dass der Bewirtschaftungszeitraum an die Ladenöffnungszeiten angepasst und am Sonnabend bis 16.00 Uhr ausgedehnt werden kann.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die neue Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund nach Maßgabe des anliegenden Entwurfs (Anlage 1) und die Neuordnung der Parkzonen (Anlage A).


Lösungsvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, die Neufassung der Parkgebührenordnung nach Maßgabe der beigefügten Anlagen zu beschließen.

Im Zuge der Neufassung sollen im Stadtgebiet zukünftig zwei Zonen entstehen. Die neue Zone A enthält die Altstadt einschließlich der vor der Stadtmauer gelegenen Altstadtstraßen (Frankenwall, Knieperwall) sowie den Nahbereich der umliegenden Straßen (Frankendamm, Karl-Marx-Straße, Tribseer Damm, Sarnowstraße, Gerhart-Hauptmann-Str.) bis zu einer Entfernung von rd. 500 m zum Rand der Altstadt. Hier liegt der Schwerpunkt auf kurzzeitiges Stundenparken für Besucher der Altstadt. Im Entfernungsbereich > 500 m soll in der zweiten zukünftigen Parkzone B der Schwerpunkt auf das Tagesparken gelegt werden, mit günstigen Tagesparktarifen (Tagesparken 2 Euro). Die zweite Parkzone enthält die Stellplätze in der Bahnhofstraße, An der Hafenbahn, Frankendamm südl. Abschnitt sowie die Mahnkesche Wiese. Um ein entsprechendes Angebot an bewirtschafteten Stellplätzen anbieten zu können, soll die Parkraumbewirtschaftung auf die genannten Straßen ausgeweitet werden.

 

Angestrebt wird von der Verwaltung folgende Gebührenanpassung: In der neuen Zone A werden Parkgebühren von 0,50 Euro pro 20 min erhoben. In der neuen Zone B liegt die Gebühr bei 0,50 Euro pro 60 min und für die Tageskarte bei 2,00 Euro. Vorgesehen ist weiterhin, die Gebühren täglich und jahreszeitlich zu vereinheitlichen und die gebührenpflichtige Zeit auf ganzjährig Mo-Fr von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Sonnabend von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr auszuweiten.


Alternativen:

Die bisherige Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund gilt fort.

Dann könnten die mit der Neufassung der Parkgebührenordnung angestrebten Ziele nicht erreicht werden.