Sachverhalt:
Nach
§ 41 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erfolgt die Bestellung einer
Gleichstellungsbeauftragten durch die Bürgerschaft.
Die
durch Beschluss der Bürgerschaft (Beschluss-Nr. 2019-VII-02-0045) bestellte
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund ist für eine längere Zeit
nicht im Dienst.
Frau
Sabine Fielitz ist durch die Bürgerschaft zur Stellvertreterin der
Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden (§ 15 Abs. 5 der Hauptsatzung).
Jedoch ist die Vertretung für eine längere Abwesenheit der
Gleichstellungbeauftragten nicht leistbar. Folglich wurde die Position
befristet mit 35 Stunden/Woche für die Dauer der Abwesenheit der
Stelleninhaberin ausgeschrieben.
Im
Ergebnis der Ausschreibung konnte sich Frau Olga Fot durchsetzen.
Frau
Fot hat die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (in den Fächern
Erziehungswissenschaft, Geographie und Geschichte) abgelegt und bestanden. Seit
sechs Jahren arbeitet sie ehrenamtlich als Koordinatorin des Deutschen
Kinderschutzbundes Stralsund e. V. sowie gegenwärtig als
Jugendsozialarbeiterin. Darüber hinaus bringt Frau Fot gesellschaftspolitische
Erfahrungen mit, die sie bis zu dieser Ernennung, durch ihre Tätigkeit als
Abgeordnete in der Bürgerschaft gesammelt hat.
Frau
Fot besaß aus allen vorliegenden Bewerbungen die beste fachliche Eignung und
konnte das Auswahlgremium auch mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Auftreten für
sich gewinnen. Insofern ist die Entscheidung einstimmig zu ihren Gunsten
ausgefallen.
Der Personalrat wurde an dem
Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
Frau Olga Fot wird mit Wirkung vom
01.01.2023 - für die Dauer der Abwesenheit der bestellten
Gleichstellungsbeauftragten - zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.
Die Bestellung erlischt davon unabhängig zu dem Zeitpunkt, zudem das
Arbeitsverhältnis mit der Hansestadt Stralsund endet.
Lösungsvorschlag:
Frau Olga Fot wird für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Frau Fielitz verbleibt in der Funktion der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.
Alternativen:
Unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird keine Alternative vorgeschlagen.