Betreff
Bestellung Gleichstellungsbeauftragte
Vorlage
B 0096/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erfolgt die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten durch die Bürgerschaft.  

 

Die durch Beschluss der Bürgerschaft (Beschluss-Nr. 2019-VII-02-0045) bestellte Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund ist für eine längere Zeit nicht im Dienst.

 

Frau Sabine Fielitz ist durch die Bürgerschaft zur Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden (§ 15 Abs. 5 der Hauptsatzung). Jedoch ist die Vertretung für eine längere Abwesenheit der Gleichstellungbeauftragten nicht leistbar. Folglich wurde die Position befristet mit 35 Stunden/Woche für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin ausgeschrieben.

 

Im Ergebnis der Ausschreibung konnte sich Frau Olga Fot durchsetzen.

 

Frau Fot hat die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (in den Fächern Erziehungswissenschaft, Geographie und Geschichte) abgelegt und bestanden. Seit sechs Jahren arbeitet sie ehrenamtlich als Koordinatorin des Deutschen Kinderschutzbundes Stralsund e. V. sowie gegenwärtig als Jugendsozialarbeiterin. Darüber hinaus bringt Frau Fot gesellschaftspolitische Erfahrungen mit, die sie bis zu dieser Ernennung, durch ihre Tätigkeit als Abgeordnete in der Bürgerschaft gesammelt hat.

 

Frau Fot besaß aus allen vorliegenden Bewerbungen die beste fachliche Eignung und konnte das Auswahlgremium auch mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Auftreten für sich gewinnen. Insofern ist die Entscheidung einstimmig zu ihren Gunsten ausgefallen.

 

Der Personalrat wurde an dem Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Frau Olga Fot wird mit Wirkung vom 01.01.2023 - für die Dauer der Abwesenheit der bestellten Gleichstellungsbeauftragten - zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Die Bestellung erlischt davon unabhängig zu dem Zeitpunkt, zudem das Arbeitsverhältnis mit der Hansestadt Stralsund endet.

 


Lösungsvorschlag:

Frau Olga Fot wird für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Frau Fielitz verbleibt in der Funktion der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.

 

 


Alternativen:

Unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird keine Alternative vorgeschlagen.