Betreff
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2017 und Abschließende Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
B 0087/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2017 vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beraten und macht sich den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2017 zu Eigen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu Beanstandungen geführt. Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2017 ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert. Dennoch vermittelt der Jahresabschluss 2017 im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hansestadt Stralsund.

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2017 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der Fassung vom 7. Juli 2022 festzustellen.

 

Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.


 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2017 sowie die abschließenden Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

 

2.    Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2017 zeitnah auszuräumen und künftig zu beachten.