Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
B 0085/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die SWS Natur GmbH beabsichtigt die Errichtung einer weiteren Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund mit dem Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien zu steigern und damit die Energiewende umzusetzen. Neben dem Gebiet westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, wo die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 vorbereitet wurde, wurde als weiterer Vorzugsstandort das etwa 400 m südlich des B-Plans 74 an derselben Bahnstrecke gelegene Gebiet identifiziert.

 

Geplant ist eine etwa 4,6 ha große Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 4.458 kWp Generatorleistung und 3.520 kW Wechselrichterleistung. Mit den ins Netz eingespeisten 4.870.000 kWh können weitere 1.623 Haushalte mit Strom versorgt und ca. 1.948 t CO2 eingespart werden. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund am 27. Januar 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 79 "Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen" aufzustellen. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig die Einleitung des 26. Änderungsverfahrens für den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen und die Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 mit Planstand Juni 2022 erfolgte im August 2022. Zeitgleich wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nun die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 79 durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Voigdehagen, und umfasst die Flurstücke 154/6 (tlw.), 155/3 (tlw.), 156/3 (tlw.), 157/2, 158/1 (tlw.), 158/2 (tlw.), 159 (tlw.), 160 (tlw.) und 161 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen. Er wird begrenzt im Nordosten durch die Ortsumgehung (B 96), im Westen durch die Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, im Südwesten durch die Niederung des Grabens 18/5 sowie im Südosten durch Ackerflächen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Hansestadt Stralsund in der Fassung vom Oktober 2022 und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2022 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

Nach Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweisen und Anregungen zur Planung wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 79 mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2022 erarbeitet.

 

Gegenüber dem Vorentwurf vom Juni 2022 umfasst der Geltungsbereich nun einen Streifen von etwa 200 m parallel zur Bahnstrecke. Die Anpassung des Geltungsbereiches und die Aussparung der Grünlandfläche innerhalb der Niederung des Grabens 18/5 erfolgte zum Schutz des dort vorkommenden Wachtelkönigs (Crex crex) als streng geschützte und bundesweit stark gefährdete Vogelart. Um auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Bau- und Erschließungsaufwendungen weiterhin eine Wirtschaftlichkeit der Anlage zu gewährleisten, ist eine Kompensation der aus artenschutzrechtlichen Gründen entfallenden Fläche notwendig. Diese erfolgt über eine Verbreiterung des Geltungsbereiches auf etwa 200 m parallel zur Bahnstrecke, sodass weiterhin eine Bewirtschaftung der Ackerfläche zwischen PV-Anlage und Voigdehäger Weg möglich ist. Da die geplante PV-Anlage mit 4,6 ha unter dem Schwellenwert der Raumbedeutsamkeit von 5 ha bleibt, ist die Nichtbeachtung des Ziels 5.3 (3) des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V, wonach landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden dürfen, nach Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern landesplanerisch vertretbar. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat mit Schreiben vom 20.09.2022 eine positive landesplanerische Stellungnahme im Rahmen der Plananzeige abgegeben, welche mit Schreiben vom 15.09.2022 bezogen auf die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, und die darin bereits erfolgte Vergrößerung des Geltungsbereiches, bestätigt wurde.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 mit Begründung und Umweltbericht zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.

 


Alternativen:

PV-Freiflächenanlagen stellen Anlagen dar, die sich in ihren Eigenschaften wesentlich von den Nutzungen und Vorhaben unterscheiden, die in den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO aufgeführt sind. Es bedarf deshalb regelmäßig der Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO. Wenn das geplante Vorhaben planungsrechtlich ermöglicht werden soll, gibt es zur Auslegung des Bebauungsplanes keine Alternative.

.