Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Punkte 1 bis 3 werden wie folgt ersetzt:
… die Bundesregierung darin unterstützt, um die Energiekosten für Endverbraucher*innen, ausdrücklich auch für mittelständische Unternehmen, nahhaltig zu senken. Zu diesen Maßnahmen gehören neben der bereits beschlossenen Einführung eines Strompreisdeckels auch die Einführung eines Gaspreisdeckels.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen insbesondere die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat sowie die Einbettung in europäisches Recht dazu führen wird, dass bestimmte Entlastungseffekte nicht sofort greifen können. Die Bundesregierung wird daher weiterhin dazu aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, denen Betriebsschließungen und Insolvenzen drohen, weil sie die hohen Energiekosten auch kurzfristig nicht tragen können, in der Übergangszeit zu entlasten und Überbrückungshilfen zu gewähren.
Begründung:
Die verfehlte
Energiepolitik der letzten Jahrzehnte hat zu einer Abhängigkeit von russischem
Gas geführt, die nach Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges Russlands gegen
die Ukraine in einer umfassenden Energiekrise mündete und die sich in der Folge
zu einer Wirtschaftskrise erheblichen Ausmaßes entwickeln kann.
Viele Unternehmen
und viele Bürgerinnen und Bürger beklagen zu Recht die unerträglich hohen
Energiepreise und deren Folgewirkung. Die Bundesregierung ist dazu aufgerufen,
dem mit großer Entschiedenheit entgegenzutreten. In drei großen Paketen wurden
Entlastungsmaßnahmen beschlossen, die einen Umfang von 95 Mrd. Euro umfassten,
das letzte Anfang September mit 32 Maßnahmen und einem Umfang in Höhe von 65
Mrd. Euro.
In diesem letzten Maßnahmenpaket
ist u.a. auch ein Strompreisdeckel beschlossen, zu dem die europäische
Kommission geeignete Vorschläge vorgelegt hat, da hier die Einbindung in
europäisches Recht erforderlich war. Die Gaspreisbremse war bisher nicht
Bestandteil der Entlastungspakete, entsprechende Vorschläge werden aber durch
eine bereits eingerichtete Expertenkommission erarbeitet, da die
Herausforderungen für eine rechtssichere Regelung erheblich sind. Aus er
CDU/CSU-Bundestagsfraktion erfolgte heute ebenfalls ein Vorschlag.
Nahezu alle
Maßnahmen bedürfen der Zustimmung von Bundestag, bzw. Bundesrat und damit einer
gewissen Zeit, um rechtssichere Beschlüsse zu gewährleisten. Daher ist es
erforderlich, Überbrückungshilfe an die belasteten Unternehmen und
Endverbraucher zu gewähren. Dies ist mit Teilen des 3. Entlastungspaketes
bereits erfolgt, bedarf aber aus unserer Sicht insbesondere bei den kleinen und
mittelständischen Unternehmen noch der Ergänzung.
Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/ die
Grünen/ Die Partei