Betreff
Änderungsantrag zu Aufforderung an die Bundesregierung DAn 0009/2022
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0147/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Punkte 1 bis 3 werden wie folgt ersetzt:

 

… die Bundesregierung darin unterstützt, um die Energiekosten für Endverbraucher*innen, ausdrücklich auch für mittelständische Unternehmen, nahhaltig zu senken. Zu diesen Maßnahmen gehören neben der bereits beschlossenen Einführung eines Strompreisdeckels auch die Einführung eines Gaspreisdeckels.

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen insbesondere die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat sowie die Einbettung in europäisches Recht dazu führen wird, dass bestimmte Entlastungseffekte nicht sofort greifen können. Die Bundesregierung wird daher weiterhin dazu aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, denen Betriebsschließungen und Insolvenzen drohen, weil sie die hohen Energiekosten auch kurzfristig nicht tragen können, in der Übergangszeit zu entlasten und Überbrückungshilfen zu gewähren.

 


Begründung:

 

Die verfehlte Energiepolitik der letzten Jahrzehnte hat zu einer Abhängigkeit von russischem Gas geführt, die nach Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges Russlands gegen die Ukraine in einer umfassenden Energiekrise mündete und die sich in der Folge zu einer Wirtschaftskrise erheblichen Ausmaßes entwickeln kann.

 

Viele Unternehmen und viele Bürgerinnen und Bürger beklagen zu Recht die unerträglich hohen Energiepreise und deren Folgewirkung. Die Bundesregierung ist dazu aufgerufen, dem mit großer Entschiedenheit entgegenzutreten. In drei großen Paketen wurden Entlastungsmaßnahmen beschlossen, die einen Umfang von 95 Mrd. Euro umfassten, das letzte Anfang September mit 32 Maßnahmen und einem Umfang in Höhe von 65 Mrd. Euro.

 

In diesem letzten Maßnahmenpaket ist u.a. auch ein Strompreisdeckel beschlossen, zu dem die europäische Kommission geeignete Vorschläge vorgelegt hat, da hier die Einbindung in europäisches Recht erforderlich war. Die Gaspreisbremse war bisher nicht Bestandteil der Entlastungspakete, entsprechende Vorschläge werden aber durch eine bereits eingerichtete Expertenkommission erarbeitet, da die Herausforderungen für eine rechtssichere Regelung erheblich sind. Aus er CDU/CSU-Bundestagsfraktion erfolgte heute ebenfalls ein Vorschlag.

 

Nahezu alle Maßnahmen bedürfen der Zustimmung von Bundestag, bzw. Bundesrat und damit einer gewissen Zeit, um rechtssichere Beschlüsse zu gewährleisten. Daher ist es erforderlich, Überbrückungshilfe an die belasteten Unternehmen und Endverbraucher zu gewähren. Dies ist mit Teilen des 3. Entlastungspaketes bereits erfolgt, bedarf aber aus unserer Sicht insbesondere bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen noch der Ergänzung.

 

 

Jürgen Suhr

Fraktionsvorsitzender

Bündnis 90/ die Grünen/ Die Partei