Betreff
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022 der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0062/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach § 48 Absatz 2 KV MV hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen sowie Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht vorhält. 

Mit Beschluss des Hauptausschusses Nr. H 2022-VII-04-0413 vom 26.04.2022 sind außerplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 228,3 TEUR infolge der Übernahme von sieben ehemaligen Werft-Mitarbeitenden in den Haushalt eingestellt worden. Die Beschäftigung dieser Mitarbeitenden kann gemäß § 4a GemHVO- Doppik nur auf insgesamt höchstens sechs Monate als vorübergehend Beschäftigte über den Stellenplan hinaus begrenzt sein.

Bereits in der Sachverhaltsdarstellung  der Beschlussvorlage zum o. g. Beschluss ist darauf hingewiesen worden, dass für eine unabdingbare Weiterbeschäftigung eine Nachtragshaushaltssatzung zwingend notwendig ist.

 

Weitere Planfortschreibungen, gerade hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen, ergaben sich im Rahmen der Haushaltsdurchführung. 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2022 der Hansestadt Stralsund. 


Lösungsvorschlag:

Nunmehr sind die o. g. sieben Planstellen in den Nachtragsstellenplan 2022 im Amt für Schule und Sport, Abt. Zentrales Gebäudemanagement, Sachgebiet Werft, sowie auch deren Finanzierung im Nachtragshaushalt eingeordnet worden.

Die Befristung läuft zum 30.10.2022 aus, so dass zu diesem Zeitpunkt die Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung eingetreten sein muss.

In den Nachtragstellenplan ist vorsorglich und in Abhängigkeit vom Inkrafttreten der entsprechenden Steuersatzung eine Planstelle im Kämmereiamt, Abteilung Steuern, für die Erhebung der Übernachtungssteuern eingeordnet worden.

Im Nachtragshaushalt 2022 fanden zudem im Wesentlichen folgende Sachverhalte Berücksichtigung:

- bereits beschlossene außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,

- höhere Personalaufwendungen/-auszahlungen aufgrund von Berechnungen zur

  Inanspruchnahme bis zum Jahresende,

- höhere Aufwendungen/ Auszahlungen zur Fahrzeugunterhaltung wegen gestiegener

  Kraftstoffpreise,

- höhere Gewerbesteuerumlage aufgrund voraussichtlicher Ist- Einnahmen,

- höhere Kreisumlage aufgrund der Neuberechnung der FAG- Zuweisungen durch das

  Haushaltsbegleitgesetz vom Juni 2022,

 

- Auszahlungsermächtigungen zum Grundstückserwerb,

- Planungsmittel in Bezug auf Investitionen im maritimen Industrie- und Gewerbepark

  Volkswerft,

- aus 2023 vorgezogene Ansätze zur Fertigstellung einer Schulsanierung,

- Einordnung der Installation der Sirenenanlagen,

- neue Verpflichtungsermächtigungen zu Planansätzen 2023 zugunsten einer kosten-

  günstigeren Auftragsvergabe in 2022 bzw. zugunsten der Darstellung der Gesamt-

  finanzierung i. V. mit Fördermitteln.

 

Das Jahresergebnis 2022 vor und nach Veränderung der Rücklagen unterliegt keiner Veränderung, da die Planfortschreibungen einer ergebnis-/finanzwirksamen Deckung unterliegen.

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen verschlechtert sich um 180,0 TEUR auf – 6.037,8 TEUR, wird jedoch in Zusammenhang mit einer Rückstellungsinanspruchnahme einer Gebäudeunterhaltung aus dem positiven Vorjahresvortrag der Finanzrechnung finanziert.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen erhöht sich um 1.350,0 TEUR auf 28.869,2 TEUR durch das Vorziehen der Kassenwirksamkeit einer Schulsanierungsmaßnahme aus dem Haushaltsjahr 2023.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 28.148,3 TEUR (teilweise in Höhe von 17.528,0 TEUR genehmigt) wird um 8.904,9 TEUR auf 36.424,1 TEUR erhöht.

 

Detaillierte Erläuterungen zu den Veränderungen im Nachtragshaushaltsplan 2022 sind dem Vorbericht zu entnehmen.


Alternativen:

keine