Sachverhalt:
Nach § 48 Absatz 2 KV MV hat die Gemeinde
unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher
nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder
Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen sowie Bedienstete
eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden
sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht vorhält.
Mit Beschluss des Hauptausschusses Nr. H
2022-VII-04-0413 vom 26.04.2022 sind außerplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen
in Höhe von 228,3 TEUR infolge der Übernahme von sieben ehemaligen
Werft-Mitarbeitenden in den Haushalt eingestellt worden. Die Beschäftigung
dieser Mitarbeitenden kann gemäß § 4a GemHVO- Doppik nur auf insgesamt
höchstens sechs Monate als vorübergehend Beschäftigte über den Stellenplan
hinaus begrenzt sein.
Bereits in der Sachverhaltsdarstellung
der Beschlussvorlage zum o. g. Beschluss ist darauf hingewiesen worden,
dass für eine unabdingbare Weiterbeschäftigung eine Nachtragshaushaltssatzung zwingend
notwendig ist.
Weitere Planfortschreibungen, gerade hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen, ergaben sich im Rahmen der Haushaltsdurchführung.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
- die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2022 der Hansestadt Stralsund.
Lösungsvorschlag:
Nunmehr sind die o. g. sieben Planstellen
in den Nachtragsstellenplan 2022 im Amt für Schule und Sport, Abt. Zentrales
Gebäudemanagement, Sachgebiet Werft, sowie auch deren Finanzierung im
Nachtragshaushalt eingeordnet worden.
Die Befristung läuft zum 30.10.2022 aus, so
dass zu diesem Zeitpunkt die Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung
eingetreten sein muss.
In den Nachtragstellenplan ist vorsorglich
und in Abhängigkeit vom Inkrafttreten der entsprechenden Steuersatzung eine
Planstelle im Kämmereiamt, Abteilung Steuern, für die Erhebung der
Übernachtungssteuern eingeordnet worden.
Im Nachtragshaushalt 2022 fanden zudem im
Wesentlichen folgende Sachverhalte Berücksichtigung:
- bereits beschlossene außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen,
- höhere Personalaufwendungen/-auszahlungen
aufgrund von Berechnungen zur
Inanspruchnahme bis zum Jahresende,
- höhere Aufwendungen/ Auszahlungen zur
Fahrzeugunterhaltung wegen gestiegener
Kraftstoffpreise,
- höhere Gewerbesteuerumlage aufgrund
voraussichtlicher Ist- Einnahmen,
- höhere Kreisumlage aufgrund der
Neuberechnung der FAG- Zuweisungen durch das
Haushaltsbegleitgesetz vom Juni 2022,
- Auszahlungsermächtigungen zum
Grundstückserwerb,
- Planungsmittel in Bezug auf Investitionen
im maritimen Industrie- und Gewerbepark
Volkswerft,
- aus 2023 vorgezogene Ansätze zur
Fertigstellung einer Schulsanierung,
- Einordnung der Installation der
Sirenenanlagen,
- neue Verpflichtungsermächtigungen zu
Planansätzen 2023 zugunsten einer kosten-
günstigeren Auftragsvergabe in 2022 bzw. zugunsten der Darstellung der
Gesamt-
finanzierung i. V. mit Fördermitteln.
Das Jahresergebnis 2022 vor und nach Veränderung der Rücklagen
unterliegt keiner Veränderung, da die Planfortschreibungen einer
ergebnis-/finanzwirksamen Deckung unterliegen.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
verschlechtert sich um 180,0 TEUR auf – 6.037,8 TEUR, wird jedoch in
Zusammenhang mit einer Rückstellungsinanspruchnahme einer Gebäudeunterhaltung
aus dem positiven Vorjahresvortrag der Finanzrechnung finanziert.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen erhöht sich um 1.350,0 TEUR auf
28.869,2 TEUR durch das Vorziehen der Kassenwirksamkeit einer
Schulsanierungsmaßnahme aus dem Haushaltsjahr 2023.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 28.148,3 TEUR
(teilweise in Höhe von 17.528,0 TEUR genehmigt) wird um 8.904,9 TEUR auf
36.424,1 TEUR erhöht.
Detaillierte Erläuterungen zu den Veränderungen im Nachtragshaushaltsplan 2022 sind dem Vorbericht zu entnehmen.
Alternativen:
keine