Sachverhalt:
Planverfahren:
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 15.09.2016 (Beschluss-Nr.
2016-VI-06-0460) wurde das Planverfahren des o. g. Bebauungsplans für eine
Ackerfläche im nördlichen Bereich von Voigdehagen, westlich des Voigdehäger
Teiches im Stadtgebiet Süd, eingeleitet.
Die erste öffentliche Auslegung fand nach Auslegungsbeschluss vom 15.10.
bis 19.11.2019 statt. Durch Planänderungen aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wurde nach erneutem Auslegungsbeschluss vom 27.01.2022 der 2.
Entwurf vom 07.03. bis 14.04.2022 die zweite öffentliche Auslegung statt.
Weitere kleine Plananpassungen führten zu zwei weiteren Planvarianten, die
durch eingeschränkte Betroffenenbeteiligungen mit Schreiben vom 20.05.2022 und
28.06.2022 abgestimmt wurden.
Jetzt liegt die Satzungsfassung mit Stand Juli 2022 in Plan, Text und
die zugehörige Begründung sowie der Abwägungsvorschlag vor.
Das Bebauungsplanverfahren wurde ab der 2. Entwurfsphase im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt. Dadurch ist der
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu
fassen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 1,96 ha groß und umfasst
die Flurstücke 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 41/1 teilweise, 50/4 teilweise und
50/5 teilweise der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen. Er wird wie folgt
begrenzt:
-
im
Osten durch den Gehölzrand am Ufersaum des Voigdehäger Teiches,
-
im
Süden durch die Dorflage/ gewachsene Dorfstruktur Voigdehagens
-
im
Westen durch Randbebauung der gewachsenen Dorfstruktur Voigdehagens und
Landwirtschaftsflächen, und
-
im
Norden durch Landwirtschaftsflächen und ein vorhandenes Wohn- und
Gartengrundstück.
Anlass und Ziele der Planung:
Ziel der Planung ist die Arrondierung der Siedlung und damit die
Stärkung des Ortsteils Voigdehagen. Angesichts des hohen Bedarfs nach
Einfamilienhausgrundstücken und dem geringen Angebot noch entwickelbarer
Wohnbauflächen an attraktiven Standorten, hat auch Voigdehagen für den
Wohnungsbau an Bedeutung gewonnen und soll durch eine weitere Siedlungsentwicklung
gestärkt werden. Dabei wird beidseitig des Voigdehäger
Weges ein Wohngebiet vorgesehen, das unmittelbar an die vorhandene Bebauung
anschließt und den Siedlungsbereich um ca. 100 m in Richtung Norden erweitert.
Städtebauliches Konzept:
In dem Allgemeinen Wohngebiet sind insgesamt 8 großzügige Baugrundstücke
mit Größen zwischen ca. 820 m² und 1.310 m² geplant.
Es wird eine vergleichsweise niedrige GRZ von 0,2 festgesetzt, die der
ländlichen Prägung Voigdehagens mit hohen Freiflächenanteilen Rechnung trägt.
Der GRZ-Orientierungswert gemäß § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete von
0,4 wird damit deutlich unterschritten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 wird im Norden von
Ackerflächen, im Osten durch den Ufersaum des Voigdehäger Teiches begrenzt und
reicht im Süden bis an die gewachsene Dorfstruktur Voigdehagen. Im Westen wird
er von Ackerflächen und vorhandener Wohnbebauung begrenzt. Er umfasst die
Flurstücke 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 41/1 teilweise, 50/4 teilweise und 50/5
teilweise der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen.
2. Der 2.,
3. und 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wohngebiet
westlich vom Voigdehäger Teich“ der Hansestadt Stralsund abgegebenen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß
Anlage 3 abgewogen.
3. Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) sowie nach Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015
(GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni
2021 (GVOBl. M-V, S.1033) wird der Bebauungsplan Nr. 66 „Wohngebiet westlich vom Voigdehäger Teich“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B)
und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom Juli 2022 als Satzung
beschlossen. Die Begründung vom Juli 2022 wird gebilligt.
4. Der
Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Zum 2., 3. und 4. Entwurf des Bebauungsplanes sind Stellungnahmen von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie vom Vorhabenträger
eingegangen. Die Stellungnahmen wurden geprüft und der Vorschlag für die
Abwägung erarbeitet (siehe Anlage 3).
Die Hinweise der beteiligten Ämter wurden, soweit sie für den
Bebauungsplan relevant waren, berücksichtigt.
Die einzelnen Festsetzungen sind der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen (siehe Anlage 1) zu entnehmen. Der Entwurf des Bebauungsplans hat
nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
1. Art und Maß
der baulichen Nutzung
Die Bauflächen sollen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt
werden.
Um die Freiräume für private Gärten zu sichern und einer hohen
Versiegelung entgegenzuwirken, ist die Grundflächenzahl auf maximal 0,2 bei der
Mindestgröße der Grundstücke von 800 m² festgesetzt. Es soll die offene
Bauweise gelten. Für jedes der geplanten Grundstücke wurde durch entsprechende
Baugrenzen ein Baufeld bestimmt, welches genug Spielraum für die Anordnung des
Gebäudes lässt.
Die Gebäude am nördlichen Rand des östlichen Teilbereiches werden auf
max. 1 VG begrenzt, die übrigen Gebäude sind so bemessen, dass das Dachgeschoss
zu einem Vollgeschoss ausgebaut werden kann.
2.
Gestalterische Festsetzungen
Der dörflichen Charakteristik angemessen werden symmetrische Sattel-
oder Krüppelwalmdächer vorgeschlagen. Die Dacheindeckung ist auf rote bis
braune und anthrazitfarbene Töne beschränkt. Als Fassade werden Putz oder
Ziegel zugelassen.
Als Einfriedungen sind Hecken aus Laubgehölzen zu pflanzen. Diese dürfen
1,2 m zur Straße und 1,5 m im rückwärtigen Bereich nicht
überschreiten. Offene Zäune werden zugelassen, wenn sie die zulässige Höhe der
Hecke nicht überragen.
3. Erschließung
Das
Plangebiet ist über die Straße Voigdehäger Weg mit dem Stadtzentrum der
Hansestadt Stralsund (ca. 5,5 km entfernt) sowie südlichen Stadtteilen
(Andershof) und angrenzenden Dörfern (Wendorf) verbunden. Diese Straße ist
momentan nur ca. 5 - 6 m breit ausgebaut und hat keinen separaten Fußweg. Im
Zuge der Entwicklung des Baugebietes erfolgt für den Abschnitt des Voigdehäger
Weges im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Anlage eines separaten
Fußweges.
Die
stadttechnische Versorgung erfolgt durch den Anschluss an vorhandene,
öffentliche Leitungen der Ortslage des Stadtteils Voigdehagen (Elektro,
Telekommunikation, Schmutz- und Trinkwasser). Ein Gas- oder Fernwärmeanschluss
ist gegenwärtig nicht geplant.
Das
Regenwasser wird östlich durch eine Muldenrigole in den Voigdehäger Teich und
westlich in ein aufgewertetes Feuchtbiotop eines ehemaligen Solls eingeleitet.
Die Regenwasserableitung quert den Gewässerschutzstreifen und den Wald (bzw.
Waldabstandsstreifen), weswegen im Rahmen der Erschließungsplanung Ausnahmen zu
beantragen sind.
Am
südöstlichen Rand des Plangebietes außerhalb der Baufenster befindet sich eine
Verdachtsfläche mit Bodendenkmalen. Für den Fall möglicher Funde wird auf die
Bestimmungen des § 11 DSchG M-V hingewiesen.
4.
Grünflächen
Der
größte Teil des Planungsgebietes ist intensiv genutzter Acker. Neben der
Umwandlung in die Baugrundstücke des Allgemeinen Wohngebietes und den Planweg
werden öffentliche und private Grünflächen sowie eine Ausgleichfläche als reine
Maßnahmenfläche festgesetzt. Die Aufwertung der bisher intensiv genutzten
Ackerfläche als extensive Mähwiese, die Hecken- und Baumpflanzungen werden
bilanziert und zukünftigen Planungen als Ausgleich zur Verfügung gestellt.
Entlang
des Voigdehäger Weges befindet sich eine geschützte junge Baumreihe, welche als
Kompensationsmaßnahme gepflanzt wurde. Diese wird erhalten und nach Süden
ergänzt. Weitere Bäume werden entlang der Rigole zur Regenwasserableitung der
Dachwässer in den Voigdehäger Teich geplant.
Im
Plangebiet befinden sich zwei gemäß § 20 NatSchAG M-V geschützte Biotope die
dauerhaft zu erhalten und vor Schädigungen zu schützen sind. Sie werden gemäß §
9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich übernommen. Dabei handelt es sich zum einen um die
im Süden des Plangebietes befindliche Senke mit einem temporären Kleingewässer
(mit B1 gekennzeichnet). Zum anderen
befindet sich im Nordwesten (mit B2 gekennzeichnet) ein Feuchtbiotop eines
Solls. Durch die Einleitung von Niederschlagswasser wird die Biotopqualität
aufgewertet.
Der
Voigdehäger Teich ist von einem 50 m breiten Gewässerschutzstreifen
umgeben. Ausnahmen davon sind für die Erschließung und die
Regenwassereinleitung zur Genehmigungsplanung einzuholen. Im Rahmen der
Vorplanung der Erschließungsplanung wurden die zuständigen Behörden beteiligt
und haben eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Zur Planung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme des
Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 28.06.2018 vor. Der
Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Alternativen:
An diesem Standort besteht kein Baurecht für eine Wohngebietsentwicklung
nach § 34 BauGB. Wenn hier ein Wohnungsbaustandort entstehen soll, gibt es
zur Beschlussfassung des Bebauungsplanes keine Alternative.
Um das Planverfahren abzuschließen bedarf es eines Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird,
besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes aufgrund von
Abwägungsmängeln.