Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen und Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
B 0042/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“ leitete der Bürgerschaftsbeschluss vom 27.01.2022 auch das Verfahren zur 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (F-Plan) und Anpassung des dem F-Plan beigeordneten Landschaftsplanes (L-Plan) der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen ein. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 79 aus dem Flächennutzungsplan geschaffen werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 26. Flächennutzungsplanänderung und Anpassung des L-Planes mit Planstand März 2022 erfolgte im Zeitraum vom 21. April bis zum 12. Mai 2022 in Form einer Internetbeteiligung. Parallel wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten.

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat mit Schreiben vom 18. Mai 2022 eine positive landesplanerische Stellungnahme im Rahmen der Plananzeige abgegeben.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nun die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund in der Fassung vom August 2022 für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen, die Begründung zur 26. Flächennutzungsplanänderung vom August 2022 sowie der Entwurf der Änderung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplans für diese Teilfläche mit Erläuterungsbericht in der Fassung vom August 2022 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

Nach Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweise und Anregungen zur Planung wurden der Entwurf zur 26. Änderung des F-Planes mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der Entwurf zur Anpassung des beigeordneten Landschaftsplans für die Teilfläche mit Erläuterungsbericht jeweils in der Fassung vom August 2022 erarbeitet. Das Beteiligungsverfahren führte zu keinen inhaltlichen Änderungen der Planunterlagen; es wurden vorwiegend Hinweise in die Begründung und den Erläuterungsbericht aufgenommen.

 

Eine wesentliche inhaltliche Änderung resultiert jedoch aus den artenschutzrechtlichen Untersuchungen, welche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 79 im Frühjahr und Sommer 2022 laufen. Gegenüber dem Vorentwurf der Planung vom März 2022 umfasst der Änderungsbereich nun einen Streifen von etwa 200 m parallel zur Bahnstrecke. Die Änderung des Geltungsbereiches und die Aussparung der südlich gelegenen Grünlandfläche innerhalb der Niederung erfolgte zum Schutz des dort vorkommenden Wachtelkönigs (Crex crex) als streng geschützte und bundesweit stark gefährdete Vogelart. Um auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Bau- und Erschließungsaufwendungen weiterhin eine Wirtschaftlichkeit der Anlage zu gewährleisten, ist eine Kompensation der aus artenschutzrechtlichen Gründen entfallenden Teilfläche notwendig. Diese erfolgt über eine Verbreiterung des Geltungsbereiches auf etwa 200 m parallel zur Bahnstrecke, sodass weiterhin eine zweckmäßige Bewirtschaftung der Ackerfläche zwischen PV-Anlage und Voigdehäger Weg möglich ist.

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches kollidiert mit der Darstellung der Ortsumgehung im Flächennutzungsplan, da Ortsumgehung in der Lage abweichend von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes errichtet wurde. Daher erfolgt mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes weiterhin eine nachrichtliche Korrektur der Trassenführung der Ortsumgehung (B 96) durch eine Anpassung der Flächendarstellungen an die planfestgestellte und gebaute Trasse. Der Änderungsbereich wird daher deutlich über die geplante Photovoltaikanlage hin ausgeweitet, umfasst aber außerhalb der geplanten Sonderbaufläche ausschließlich nachrichtlich übernommene Darstellungen.

 

Der Planungskonzeption des Bebauungsplanes Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“ folgend, erfolgt weiterhin die Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energie – Solar“. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne von § 8 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 geschaffen. Die im Änderungsbereich vorkommenden Bodendenkmale werden gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.

 

Im Landschaftsplan erfolgt die Darstellung als „Bauflächen gem. § 5 BauGB, Bahnanlagen und Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen“. Gemäß Umweltbericht sind von dieser Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den Entwurf der Änderung des beigeordneten Landschaftsplanes mit Erläuterungsbericht zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.

 


Alternativen:

Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Bebauungsplan Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“, der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine PV-Freiflächenanlage schafft, keine Rechtskraft erlangen, da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Daher wird diese Alternative nicht empfohlen.