Amt: Kämmereiamt
An: Ausschuss für Finanzen und Vergabe 21.06.2022
Betreff: Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 30.04.2022
Die Haushaltssatzungen und
Haushaltspläne 2022 sind am 10.03.2022 von der Bürgerschaft beschlossen und
anschließend dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V für das
Prüfungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt worden. Nach einer kurzen und
intensiven Prüfung durch die Rechtsaufsicht ergingen folgende Entscheidungen zu
den Festsetzungen in der Haushaltssatzung mit Datum vom 04.04.2022:
1. Die
Genehmigung gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V des in § 2 der Haushaltssatzung für 2022
festgesetzten Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von
27.519.200,00 EUR wird vollständig genehmigt.
2.
Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung für 2022
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
28.148.300,00 EUR teilweise in
Höhe von 17.528.000,00 EUR genehmigt.
3.
Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung für 2022
festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 20.000.000,00 EUR vollständig genehmigt.
In Bezug auf die teilweise Genehmigung zu Pkt. 2 hat die
Rechtsaufsichtsbehörde ihre Entscheidung wie folgt begründet: „Für die
Verpflichtungsermächtigungen gelten ebenfalls die Anforderungen an die
Veranschlagungsreife. Somit muss bei einer beabsichtigten Kostenbeteiligung
Dritter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der Beteiligung des Dritten
ausgegangen werden können.
Für die
folgenden Maßnahmen konnte bislang die erforderliche Veranschlagungsreife nicht
nachgewiesen werden:
a) Neubau der HOMA-Brücke 3.020,0 TEUR,
b) Erneuerung Katharinenkloster 2.837,1 TEUR,
c)
Australienanlage/Traumpfad Zoo 4.763,2 TEUR.
Die erneute Prüfung und gegebenenfalls nachträgliche Genehmigung der
oben genannten Verpflichtungsermächtigungen wird in Aussicht gestellt, sobald
die erforderliche Veranschlagungsreife belegt werden kann und in Abhängigkeit
der Förderung die Folgekosten für den Haushalt dargestellt und geprüft werden
können.“
Die Rechtskraft zum Haushalt 2022 trat einen Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung im Amtsblatt vom 09.04.2022 ein.
Das bedeutet, dass die vorläufige Haushaltsführung mit allen
Auswirkungen, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und die Durchführung
freiwilliger Leistungen im Berichtszeitraum überwiegend maßgeblich war. Im
Vergleich zu den Vorjahren hat die Stadt 2022 gleichwohl sehr zeitig im Jahr
einen rechtskräftigen Haushalt.
Vorhaben, die aus Mitteln der Ermächtigungsübertragungen
aus dem Haushaltsjahr 2021 finanziert werden, können aufgrund des erfolgten
Vortrags der Mittel uneingeschränkt fortgesetzt bzw. begonnen werden. Zur
Verfügung stehen im Aufwandsbereich 3.188,1 TEUR, mit denen u.a. Grundstücke,
Gebäude, Außenanlagen, Straßen und Wege unterhalten und gepflegt werden. Im
investiven Bereich sind Auszahlungsermächtigungen von 26.738,8 TEUR und
Einzahlungsermächtigungen von 32.548,1 TEUR für insgesamt 140 Maßnahmen
vorgetragen.
Die Ergebnisse der
Haushaltsdurchführung per 30.04.2022 sind in den Anlagen dargestellt. Der Erfüllungsstand per
30.04.2022 zeigt im Ergebnisbereich der ordentlichen Einzahlungen mit rd. 27,5
% und Auszahlungen mit rd. 29,3 % keine gravierenden Abweichungen.
Der geringe Mittelabfluss bei der Umsetzung der Investitionsvorhaben
setzt sich im laufenden Haushaltsjahr erneut fort. Es sind für die
Investitionstätigkeit 5.948,7 TEUR ausgezahlt und 5.800,8 TEUR eingezahlt
worden. In der Anlage „Einzelinvestitionen“ ist der Erfüllungsstand
ausgewählter größerer Vorhaben dargestellt.
Im Berichtszeitraum wurde ein Hauptausschussbeschluss zu
außerplanmäßigen Personalaufwendungen in Höhe von 228,3 TEUR gefasst und in dem
Zusammenhang die Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2022
angekündigt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der
Übernahme von Mitarbeitern des Standortsicherungsteams der MV-Werften für die
Standortverwaltung des maritimen Industrie- und Gewerbeparks am Standort der
ehemaligen Volkswerft. Nach § 48, Abs. 2, Nr. 4 KV M-V in Verbindung mit § 4a,
Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn
Bedienstete nicht nur vorübergehend eingestellt werden und der Stellenplan die
entsprechenden Stellen nicht enthält.
Die Verwaltung arbeitet an der Aufstellung des
Nachtragshaushaltes, der dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe zur Beratung
vorgelegt wird. Die Beschlussfassung ist in der September- Sitzung der
Bürgerschaft vorgesehen.
Der Nachtragshaushaltsplan wird neben dem Mittelbedarf für den maritimen Industrie- und Gewerbepark am Standort der
ehemaligen Volkswerft weiteren erheblichen und unabweisbaren Mittelbedarf, der
bereits über- bzw. außerplanmäßig in den Haushalt eingeordnet wurde bzw.
voraussichtlich bis zum Jahresende notwendig wird, berücksichtigen.
Die Haushaltsdurchführung war im Berichtszeitraum durch die
Kostensteigerung insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine geprägt.
Preissteigerungen vorrangig bei den Kraftstoffen sowie bei Strom und Gas belasten
den Haushalt. Eine diesbezügliche Analyse soll im Rahmen der nächsten
Finanzanalyse per 31.08.2022 erfolgen.
Gisela Steinfurt