Amt:      Kämmereiamt  

 

 

An: Ausschuss für Finanzen und Vergabe 21.06.2022

 

 

Betreff: Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 30.04.2022

 

Die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2022 sind am 10.03.2022 von der Bürgerschaft beschlossen und anschließend dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V für das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt worden. Nach einer kurzen und intensiven Prüfung durch die Rechtsaufsicht ergingen folgende Entscheidungen zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung mit Datum vom 04.04.2022:

 

1. Die Genehmigung gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V des in § 2 der Haushaltssatzung für 2022 festgesetzten Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 27.519.200,00 EUR wird vollständig genehmigt.

2. Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung für 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 28.148.300,00 EUR teilweise in Höhe von 17.528.000,00 EUR genehmigt.

3. Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung für 2022 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 20.000.000,00 EUR vollständig genehmigt.

 

In Bezug auf die teilweise Genehmigung zu Pkt. 2 hat die Rechtsaufsichtsbehörde ihre Entscheidung wie folgt begründet: „Für die Verpflichtungsermächtigungen gelten ebenfalls die Anforderungen an die Veranschlagungsreife. Somit muss bei einer beabsichtigten Kostenbeteiligung Dritter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der Beteiligung des Dritten ausgegangen werden können.

Für die folgenden Maßnahmen konnte bislang die erforderliche Veranschlagungsreife nicht nachgewiesen werden:

a) Neubau der HOMA-Brücke 3.020,0 TEUR,

b) Erneuerung Katharinenkloster 2.837,1 TEUR,

c) Australienanlage/Traumpfad Zoo 4.763,2 TEUR.

Die erneute Prüfung und gegebenenfalls nachträgliche Genehmigung der oben genannten Verpflichtungsermächtigungen wird in Aussicht gestellt, sobald die erforderliche Veranschlagungsreife belegt werden kann und in Abhängigkeit der Förderung die Folgekosten für den Haushalt dargestellt und geprüft werden können.“

 

Die Rechtskraft zum Haushalt 2022 trat einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 09.04.2022 ein.

Das bedeutet, dass die vorläufige Haushaltsführung mit allen Auswirkungen, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und die Durchführung freiwilliger Leistungen im Berichtszeitraum überwiegend maßgeblich war. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die Stadt 2022 gleichwohl sehr zeitig im Jahr einen rechtskräftigen Haushalt.

 

Vorhaben, die aus Mitteln der Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 finanziert werden, können aufgrund des erfolgten Vortrags der Mittel uneingeschränkt fortgesetzt bzw. begonnen werden. Zur Verfügung stehen im Aufwandsbereich 3.188,1 TEUR, mit denen u.a. Grundstücke, Gebäude, Außenanlagen, Straßen und Wege unterhalten und gepflegt werden. Im investiven Bereich sind Auszahlungsermächtigungen von 26.738,8 TEUR und Einzahlungsermächtigungen von 32.548,1 TEUR für insgesamt 140 Maßnahmen vorgetragen.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsdurchführung per 30.04.2022 sind in den Anlagen  dargestellt. Der Erfüllungsstand per 30.04.2022 zeigt im Ergebnisbereich der ordentlichen Einzahlungen mit rd. 27,5 % und Auszahlungen mit rd. 29,3 % keine gravierenden Abweichungen.

Der geringe Mittelabfluss bei der Umsetzung der Investitionsvorhaben setzt sich im laufenden Haushaltsjahr erneut fort. Es sind für die Investitionstätigkeit 5.948,7 TEUR ausgezahlt und 5.800,8 TEUR eingezahlt worden. In der Anlage „Einzelinvestitionen“ ist der Erfüllungsstand ausgewählter größerer Vorhaben dargestellt.

 

Im Berichtszeitraum wurde ein Hauptausschussbeschluss zu außerplanmäßigen Personalaufwendungen in Höhe von 228,3 TEUR gefasst und in dem Zusammenhang die Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2022 angekündigt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Übernahme von Mitarbeitern des Standortsicherungsteams der MV-Werften für die Standortverwaltung des maritimen Industrie- und Gewerbeparks am Standort der ehemaligen Volkswerft. Nach § 48, Abs. 2, Nr. 4 KV M-V in Verbindung mit § 4a, Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete nicht nur vorübergehend eingestellt werden und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Die Verwaltung arbeitet an der Aufstellung des Nachtragshaushaltes, der dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe zur Beratung vorgelegt wird. Die Beschlussfassung ist in der September- Sitzung der Bürgerschaft vorgesehen. 

 

Der Nachtragshaushaltsplan wird neben dem Mittelbedarf für den maritimen Industrie- und Gewerbepark am Standort der ehemaligen Volkswerft weiteren erheblichen und unabweisbaren Mittelbedarf, der bereits über- bzw. außerplanmäßig in den Haushalt eingeordnet wurde bzw. voraussichtlich bis zum Jahresende notwendig wird, berücksichtigen.

 

Die Haushaltsdurchführung war im Berichtszeitraum durch die Kostensteigerung insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine geprägt. Preissteigerungen vorrangig bei den Kraftstoffen sowie bei Strom und Gas belasten den Haushalt. Eine diesbezügliche Analyse soll im Rahmen der nächsten Finanzanalyse per 31.08.2022 erfolgen.

 

 

Gisela Steinfurt