Sachverhalt:
Nach
§ 41 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erfolgt die Bestellung einer
Gleichstellungsbeauftragten durch die Bürgerschaft.
Die
durch Beschluss der Bürgerschaft (Beschluss-Nr. 2019-VII-02-0045) bestellte
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund ist für eine längere Zeit
nicht im Dienst.
Frau
Sabine Fielitz ist durch die Bürgerschaft zur Stellvertreterin der
Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden (§ 15 Abs. 5 der Hauptsatzung).
Jedoch ist die Vertretung für eine längere Abwesenheit der
Gleichstellungbeauftragten nicht leistbar. Folglich wurde die Position
befristet mit 25 Stunden/Woche für die Dauer der Abwesenheit der
Stelleninhaberin ausgeschrieben.
Im
Ergebnis der Ausschreibung konnte sich Frau Sarah Haubner durchsetzen.
Frau
Haubner verfügt über einen Master-Abschluss im Fach Gesellschaftstheorie, den
sie an der Universität Jena erworben hat. Im Jahr 2020 absolvierte sie ein
berufsfeldorientierendes Praktikum im Rahmen ihres Masterstudiums beim
Klimaschutzbeauftragten und der Migrationsbeauftragten der Hansestadt Stralsund
und hinterließ dort einen überaus positiven Eindruck.
Frau
Haubner besaß aus allen vorliegenden Bewerbungen die beste fachliche Eignung
und konnte das Auswahlgremium auch mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Auftreten
für sich gewinnen. Insofern ist die Entscheidung einstimmig zu ihren Gunsten
ausgefallen.
Der Personalrat wurde an dem
Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
Frau Sarah Haubner wird - für die Dauer der Abwesenheit der bestellten Gleichstellungsbeaufragten - zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.
Lösungsvorschlag:
Frau Sarah Haubner wird für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Frau Fielitz verbleibt in der Funktion der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.
Alternativen:
Unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird keine Alternative vorgeschlagen.