Betreff
Bestellung Gleichstellungsbeauftragte
Vorlage
B 0035/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erfolgt die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten durch die Bürgerschaft.  

 

Die durch Beschluss der Bürgerschaft (Beschluss-Nr. 2019-VII-02-0045) bestellte Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund ist für eine längere Zeit nicht im Dienst.

 

Frau Sabine Fielitz ist durch die Bürgerschaft zur Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden (§ 15 Abs. 5 der Hauptsatzung). Jedoch ist die Vertretung für eine längere Abwesenheit der Gleichstellungbeauftragten nicht leistbar. Folglich wurde die Position befristet mit 25 Stunden/Woche für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin ausgeschrieben.

 

Im Ergebnis der Ausschreibung konnte sich Frau Sarah Haubner durchsetzen.

 

Frau Haubner verfügt über einen Master-Abschluss im Fach Gesellschaftstheorie, den sie an der Universität Jena erworben hat. Im Jahr 2020 absolvierte sie ein berufsfeldorientierendes Praktikum im Rahmen ihres Masterstudiums beim Klimaschutzbeauftragten und der Migrationsbeauftragten der Hansestadt Stralsund und hinterließ dort einen überaus positiven Eindruck.

 

Frau Haubner besaß aus allen vorliegenden Bewerbungen die beste fachliche Eignung und konnte das Auswahlgremium auch mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Auftreten für sich gewinnen. Insofern ist die Entscheidung einstimmig zu ihren Gunsten ausgefallen.

 

Der Personalrat wurde an dem Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Frau Sarah Haubner wird - für die Dauer der Abwesenheit der bestellten Gleichstellungsbeaufragten - zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.


Lösungsvorschlag:

Frau Sarah Haubner wird für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Frau Fielitz verbleibt in der Funktion der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.

 


Alternativen:

Unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird keine Alternative vorgeschlagen.