Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
In
der Hansestadt Stralsund sollen zur nächsten Wahlperiode (2024 – 2029)
Ortsteilvertretungen eingerichtet werden. Der Oberbürgermeister wird damit
beauftragt, dazu einen Entwurf zu einer Hauptsatzungsänderung vorzulegen und
die entsprechenden Kosten zu ermitteln.
Neben
dem in der Kommunalverfassung MV definierten Unterrichtungsrecht sollen
die Ortsteilvertretungen die Möglichkeit erhalten, der Bürgerschaft, dem
Hauptausschuss oder dem/r Oberbürgermeister*in Beschlussempfehlungen zu den
Ortsteilen betreffenden wichtigen Angelegenheiten zu geben.
Begründung:
Nach § 42 KV M-V kann die Stadtvertretung in großen
kreisangehörigen Städten für Ortsteile Vertretungen wählen. Die
Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu
unterrichten. Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung hat in der
Gemeindevertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit
Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind.
Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender