Betreff
6. Sitzung der Bürgerschaft am 26.08.2021
Beschluss 2021-VII-06-0547
Prüfauftrag Schaffung einer Elektroladesäuleninfrastruktur für E-Autos für Mieter der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft (SWG) und anderer Wohnungsbaugesell-schaften im Bereich der Hansestadt Stralsund
Vorlage
ZU 0008/2022
Art
Zuarbeiten

Amt: StS Beteiligungsmanagement                        

 

 

An: Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung

 

 

Betreff:

 

6. Sitzung der Bürgerschaft am 26.08.2021

Beschluss 2021-VII-06-0547

Prüfauftrag Schaffung einer Elektroladesäuleninfrastruktur für E-Autos für Mieter der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft (SWG) und anderer Wohnungsbaugesell-schaften im Bereich der Hansestadt Stralsund

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der o. g. Bürgerschaftssitzung wurde der „Oberbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit der SWS Energie in Absprache mit den Wohnungsgesellschaften in der Hansestadt Stralsund unter den jeweiligen Mietern eine Bedarfsermittlung zur Schaffung einer Elektroladesäuleninfrastruktur durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzustellen.“

 

In Umsetzung des Prüfauftrages wurden die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG mbH) sowie die beiden großen Wohungsgenossenschaften, hier die WGA Wohungsgenossenschaft „Aufbau“ Stralsund e.G. sowie WBG Volkswerft eG, am 16.09.2021 angeschrieben. Darin wurde im Auftrag der Bürgerschaft gebeten, eine Bedarfsermittlung zur Schaffung einer Elektroladesäuleninfrastruktur bei deren Mieterinnen und Mietern zu veranlassen und der Hansestadt Stralsund bis zum 01.02.2022 das Ergebnis mitzuteilen. Die SWS Energie GmbH wurde darin als Ansprechpartner benannt.

 

Trotz telefonischer Nachfragen hat einzig die SWG mbH eine Zuarbeit getätigt.

 

Über das Mietermagazin der SWG mbH wurden die Mieterinnen und Mieter um entsprechende Unterstützung unter dem Slogan „Wie viele Ladesäulen braucht Stralsund“ und Mitteilungen gebeten, wann (Anschaffung voraussichtlich im nächsten Jahr, in drei oder fünf Jahren) und welche Antriebsart für einen Fahrzeugwechsel (elektrisch oder hybrid) beabsichtigt ist. Ein Rücklauf erfolgte lediglich von 5 Mietern/Mietparteien, quer über das Stadtgebiet von Stralsund verteilt (Elisabethweg, Kleine Parower, Scheelestraße, Hermann-Burmeister-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße).

 

Weitere Zuarbeiten werden nicht mehr erwartet.

 

Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der SWS Energie GmbH wurde die angebotene Mithilfe der Energiegesellschaft dabei nicht in Anspruch genommen (außer SWG mbH). 

 

Abschließend wird dazu festgehalten, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken an der Grundthematik weiterarbeiten wird.

 

 

 

 

 

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage in der Sitzung der Bürgerschaft am 16.12.2021 unter TOP Ö 7.4 (Fragen zur Auslastung der Stromnetze durch E-Autos und Hybridfahrzeuge in Stralsund) von den Stadtwerken Stralsund. Darin wurde mitgeteilt, dass „im Laufe des 1. Halbjahres gemeinsam mit dem Bauamt entsprechend den Verkehrsplanungen der HST ein Bedarfskonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur erstellt“ wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

 

Marion Harder