Einreicherin: Ann Christin von Allwörden als Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
In die
Anlage 1 der Richtlinie der "Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen"
für die Werbung politischer Parteien (Wahlwerbungsordnung) der Hansestadt
Stralsund vom 03.05.2021 wird als Punkt 2.8. folgende Regelung aufgenommen:
„Im
Gebiet der Altstadt der Hansestadt Stralsund ist die Wahlwerbung auf Plakaten
bis zur Größe von DIN A 0 - mit Ausnahme der im Zusammenhang von
Wahlwerbeständen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlwerbeordnung genannten Plakate -
und auf Großwerbetafeln untersagt.
Die Umgrenzung des vorgenannten Gebietes ist der anliegenden Karte, welche als Anlage 2 Bestandteil der Wahlwerbungsordnung ist, zu entnehmen."
Begründung:
Durch die Änderung
der Wahlwerbungsordnung wird Rechtssicherheit insbesondere für das Gebiet der
Altstadt geschaffen. Auch im Anbetracht des Denkmalschutzes und des
Welterbestatus ist eine Änderung der Wahlwerbungsordnung geboten und verhältnismäßig.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Ann Christin von Allwörden
Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung