Betreff
Änderung der Richtlinie der "Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen" für die Werbung politischer Parteien
Einreicherin: Ann Christin von Allwörden als Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
Vorlage
AN 0021/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

In die Anlage 1 der Richtlinie der "Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen" für die Werbung politischer Parteien (Wahlwerbungsordnung) der Hansestadt Stralsund vom 03.05.2021 wird als Punkt 2.8. folgende Regelung aufgenommen:

 

„Im Gebiet der Altstadt der Hansestadt Stralsund ist die Wahlwerbung auf Plakaten bis zur Größe von DIN A 0 - mit Ausnahme der im Zusammenhang von Wahlwerbeständen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlwerbeordnung genannten Plakate - und auf Großwerbetafeln untersagt.

Die Umgrenzung des vorgenannten Gebietes ist der anliegenden Karte, welche als Anlage 2 Bestandteil der Wahlwerbungsordnung ist, zu entnehmen."

 


Begründung:

Durch die Änderung der Wahlwerbungsordnung wird Rechtssicherheit insbesondere für das Gebiet der Altstadt geschaffen. Auch im Anbetracht des Denkmalschutzes und des Welterbestatus ist eine Änderung der Wahlwerbungsordnung geboten und verhältnismäßig.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Ann Christin von Allwörden

Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung