Betreff
Entscheidung zu offenen Anträgen in Zuständigkeit des Ausschusses für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Vorlage
ZU 0001/2022
Art
Zuarbeiten

An die Mitglieder des Ausschusses für

Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses,

 

in der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Anträgen aus der Bürgerschaft dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung zur Beratung übergeben worden. Zielstellung ist, der Bürgerschaft nach entsprechender Beratung Empfehlungen zum Umgang mit den einzelnen Anliegen auszusprechen.

 

Die Abarbeitung der Vielzahl an Anträgen, die nach ersten Befassungen im Ausschuss zum einen in die Fraktionen zur Beratung gegeben worden sind bzw. bei denen auf neue Erkenntnisse gewartet wird, gestaltet sich langwierig und ist aufgrund neuer Sachlagen und Entwicklungen neu zu bewerten.

 

In Folge dessen liegt mit dieser Übersicht eine kurze, aber dennoch aussagefähige Zusammenfassung der bisherigen Bearbeitungsstände vor. Zielstellung ist, im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Ausschusses die angesprochene Neubewertung vorzunehmen und der Bürgerschaft über den Präsidenten die Empfehlungen des Ausschusses mitzuteilen. Dies trifft insbesondere auf die Angelegenheiten zu, die nach objektiver Betrachtung keiner weiteren Beratung im Ausschuss bedürfen.

 

Dies betrifft im Einzelnen die nachstehenden Verweisungsbeschlüsse:

 

 

 

1.

Antrag AN 0003/2019 – Volkswerfthochhaus unter Denkmalschutz stellen

Beschluss 2019-VI-01-0926

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, damit das ehemalige Volkswerfthochhaus unter Denkmalschutz gestellt werden kann.

 

Sachstand:

Behandelt im Bauausschuss am 21.02.2019 unter Darlegung der Kriterien für eine Unterdenkmalschutzstellung. Differenzierte Standpunkte hinsichtlich Auflagen an Eigentümer. Keine Kenntnisse über konkrete Nutzungsabsichten. Entscheidung würde durch Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege getroffen werden.

Im Ergebnis ist der Antrag an die Fraktionen zur Beratung verwiesen worden.

Nochmalige Antragstellung mit AN 0199/2019 erfolgte in der Bürgerschaft am 26.09.2019 nach der Kommunalwahl – Antrag mit gleichlautendem Beschlusstext wie AN 0003/2019 wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Vorschlag:

BUKStA nimmt den Willen der Bürgerschaft vom 26.09.2019 (Ablehnung des Antrages AN 0199/2019) zur Kenntnis und erachtet den Vorläufer AN 0003/2019 als gegenstandslos.

 

 

 

 

 

2.

AN 0050/2019 – Anpassung von Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Hansestadt Stralsund, hier: grundhafter Ausbau Groß Lüdershäger Weg

Beschluss 2019-VI-03-0956

 

1. Die mit Beschluss 2017-VI-07-0697 festgelegten Maßnahmen gemäß Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Hansestadt Stralsund werden zugunsten des grundhaften Ausbaus des Groß Lüdershäger Weges angepasst.

 

2. Alle bisher für den Zeitraum 2025 bis 2038 geplanten baulichen Maßnahmen am Groß Lüdershäger Weg werden auf den Zeitraum bis 2025 vorgezogen, wobei die Planungen und Sanierungsarbeiten so anzulegen sind, dass spätestens im Jahr 2025 der grundhafte Ausbau des Groß Lüdershäger Weges fertiggestellt ist.

 

3. Die Finanzierung der vorgezogenen Maßnahme erfolgt ggf. durch die Verschiebung anderer Maßnahmen, jedoch vordringlich durch die Bereitstellung finanzieller Mittel infolge der Novellierung des Finanzausgleiches zwischen dem Land MV und den Kommunen.

 

Sachstand:

 

Beraten in BUKStA am 16.05.2019, 21.11.2019 und 16.01.2020. Tenor der Beratung ist, dass Einschätzung der Anwohner zu Schäden seitens Rewa und Verwaltung nicht geteilt werden. Damit keine Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, auch aus finanziellen nicht vorgesehen. Thematisierte Baumfällungen nicht umsetzbar, da Bäume vital und Alleenschutz besteht. Ausnahmegenehmigungen sind nicht zu erwarten. Derzeit verwiesen in Fraktionen zur Beratung

 

Vorschlag:

Kenntnisnahme des Sachstandes durch BUKStA, sofern seitens Fraktionen keine neuen Erkenntnisse, wird auch mit Bezug zu etwaigen Reparaturmaßnahmen der BÜ empfohlen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen und die Thematik als erledigt zu betrachten.

 

 

3.

AN 0052/2018 – zur Errichtung einer Beachvolleyballhalle

Beschluss 2018-VI-04-0777

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Initiative der verschiedenen Akteure zur Errichtung einer Beachvolleyball-Halle in Stralsund, insbesondere gegenüber der Landesregierung und dem Landessportbund zu unterstützen.

 

Sachstand:

Die Behandlung des Antrages erfolgte parallel im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (ehem.), dem Ausschuss für Sport und dem BUStA (ehem.), dort in den Sitzungen am 17.05.2019, 30.10.2018 und 10.01.2019. Stand ist, dass über mögliche Standorte informiert wurde und das Projekt seitens Amt 70 weiterverfolgt wird.

Mit den Beratungen im Ausschuss für Sport am 10.03.2021 und 07.04.2021 wurde abschließend festgestellt, dass das Projekt in die Prioritätenliste der Fortschreibung des Sportstättenentwicklungskonzeptes aufgenommen wird / ist und das Anliegen gemäß Antrag erledigt ist. Die Bürgerschaft ist über die Umsetzung bereits in Kenntnis gesetzt.

 

Vorschlag:

Die Thematik bedarf mit Bezug auf die abschließenden Ergebnisse der Beratung im Ausschuss für Sport keiner weiteren Behandlung im BUKStA.

 

 

4.

AN 0062/2018 – Einführung einer Satzung zur Müllvermeidung bei Veranstaltungen

Beschluss 2018-VI-05-0797

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Satzung zur Müllvermeidung bei

Veranstaltungen in der Hansestadt Stralsund zu entwerfen und den Entwurf den Fraktionen

und Fachausschüssen zur Beratung vorzulegen.

Bei der zu erarbeitenden Satzung sollen u.a. die folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

·         Die Satzung gilt für alle Veranstaltungen und alle Stände auf städtischem Grund in der Hansestadt Stralsund.

·         Für Geschirr, Besteck, Verpackungen und Servicematerial sollen nur noch Mehrwegsysteme verwendet oder Produkte genutzt werden, die zu 100% abbaubar sind. Produkte außerhalb des Mehrwegsystems sollen mit einem Pfand belegt werden.

·         Es dürfen keine Plastiktüten durch Standinhaber*innen mehr ausgegeben werden. Alle verursachten Abfälle sollen wind- und möwensicher verstaut werden, dies gilt insbesondere auch für Asche und Zigarettenkippen.

 

Sachstand:

Die Beratung erfolgte im Ausschuss am 25.10.20218 und 21.02.2019. Neben der Klärung von Zuständigkeiten wurde die Anpassung der Sondernutzungssatzung der HST vorgeschlagen. Im Ergebnis vorgenommener Prüfungen ist dies rechtlich schwierig, ggf. wäre die Wochen- und Jahrmarktsatzung im Sinne des Anliegens neu zu fassen.

Mit Stand 16.12.2021 in Bezug auf die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Thematik erfolgte der Hinweis durch Amt 40, dass aufgrund neu geltender EU-Regelungen die Verwendung von Einwegprodukten untersagt ist. Entsprechend werden von den Standbetreibern ökologisch vertretbare Alternativen bzw. in Vielzahl bereits Mehrweggeschirr angeboten.

 

Vorschlag:

Unter Bezug auf die Ausführungen zur kleinen Anfrage vom 16.12.2022 ist die Erforderlichkeit einer Satzungsanpassung nicht mehrt gegeben, da das Anliegen des Antrages auf anderem Wege erreichbar ist. Eine weitere Behandlung im BUKStA ist damit entbehrlich.

 

 

5.

AN 0070/2018 – 3D-Schriftzug Hansestadt Stralsund

Beschluss 2018-VI-06-0818

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Neugestaltung der Nördlichen Hafeninsel im Quartier 65 einen 3 D Schriftzug mit dem Titel ,,Stralsund“ in die Planungen mit einzubeziehen.

 

Sachstand:

Befassung mit dem Antrag in der Sitzung am 13.09.2018. Mehrheitlich wurde zugestimmt, die Thematik aufzugreifen, sofern konkrete Planungen zur Hafeninsel vorliegen. Seitdem kein weiteres Aufrufen der Angelegenheit.

 

Vorschlag:

Es erfolgt Prüfung durch die Verwaltung aufgrund Beschlussfassung zu AN 0018/2020 (2020-VII-01-0199), über deren Ergebnis der BUKStA zu informieren ist. Damit ist vorher

gefasster Beschluss aus 2018 als obsolet anzusehen.

 

 

 

6.

AN 0104/2016 – Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für die Hafeninsel

Beschluss 2016-VI-07-0472

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 6.4.2017 für das Hafengebiet zwischen

Nordmole und Seehafen ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten.

 

1.    Änderungsantrag zu AN 0104/2016

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Seehafen Stralsund ein Hafenentwicklungskonzept zu erarbeiten

 

2.    Änderungsantrag zu AN 0104/2016

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass durch die Verwaltung Initiativen ergriffen werden, dass die städtischen Flächen auf der nördlichen Hafeninsel einer Verwertung zugeführt werden.

Über die Art und Weise ist in den entsprechenden Fachausschüssen der Hansestadt Stralsund zu beraten.

 

Sachstand:

Themen beraten am 08.12.2016 bei Vorstellung Entwicklungskonzept durch Amt 60. Nutzungs- und Strukturfragen angesprochen. Weitere Beratung im Ausschuss vorgesehen, sofern Planungen konkretisiert sind. Bislang keine erneute Befassung im BUKStA.

Beachte Stand WTGA vom 03.05.2018: Aussage Amt 60 zu primärer Betrachtung Q 65 und Freiflächengestaltung.

 

Vorschlag:

Mit aktuellem Stand 2021 zu Ausschreibung Q 65 und Baubeginn Nördliche Hafeninsel ist Bürgerschaft informiert und involviert. Anträge können als erledigt betrachtet werden, Anliegen ist umgesetzt.

 

 

7.

AN 0100/2018 – Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Hafeninsel

Beschluss 2018-VI-09-0879

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Hafeninsel mit Einbindung des Schiffes „Gorch Fock I“ zu entwickeln, für den Fall, dass die Hansestadt Stralsund Eigentümerin des Schiffes wird.

 

Sachstand:

Bislang keine Beratung in den Fachausschüssen.

 

Vorschlag:

Unter Berücksichtigung der aktuellen Verhandlungen zum Ankauf der Gorch Fock und Betrieb eines Museums durch den Eignerverein inklusive bestehender Prüfaufträge (trockenes Museum) ist die Bürgerschaft einbezogen. Antrag ist als Ergänzung zu AN 0104/2016 und Änderungsanträgen zu sehen. Insofern gleiches Ergebnis, Angelegenheit kann durch den BUKStA als erledigt betrachtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

8.

AN 0123/2017 – Carsharing fördern

Beschluss 2017-VI-07-0692

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und an welchen Stellen in der Hansestadt eine privilegierte Behandlung von Car-Sharing- Anbietern und CarSharing-Nutzern, vor allem auch in Bezug auf Parkmöglichkeiten, geschehen kann.

Zudem soll durch den Oberbürgermeister geprüft werden, wie diese Maßnahmen in bestehende Verkehrs- und Mobilitätskonzepte der Hansestadt eingearbeitet werden können und eine Abstimmung hierzu mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgen. Die entsprechenden Fachausschüsse (mind. BUStA und WTGA) sowie Fachverbände (u.a. der VCD) sind regelmäßig zu informieren und umfassend zu beteiligen.

 

Sachstand:

Beratung im Ausschuss am 13.09.2018, parallel im WTGA behandelt. In BUKStA wurde Sachstand dargelegt. Gesetzliche Grundlage für Land-, Kreis- und Kommunalstraßen fehlte zum damaligen Zeitpunkt. Angebote über Stadtwerke angesprochen. Kein Beratungsergebnis festgehalten.

 

Vorschlag:

Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen und Entwicklungen zur Thematik, die durch die Verwaltung bearbeitet werden, ist Anliegen obsolet. Eine weitere Befassung zu diesem Antrag ist durch BUKStA entbehrlich.

 

 

Sofern zu den Punkten 1 bis 8 die mehrheitliche Zustimmung zu den genannten Vorschlägen im Umgang mit den Anträgen vorliegt, erfolgt die entsprechende Information der Bürgerschaft über den Präsidenten.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Stefan Bauschke

Ausschussvorsitzender