Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Aufgrund des Spendenrahmens oberhalb des Wertes von 1.000,00 € entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Annahme der Spenden.

Die Sachspende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule der Hansestadt Stralsund (kurz: Förderverein) im Wert von 3.334,27 € beinhaltet drei Kornette und drei Akkordeone für den Schnupperkurs der Musikschule.

Die Geldspende des Fördervereins in Höhe von 1.200,00 € dient der Kofinanzierung für die Anschaffungen von Musikinstrumenten durch die Musikschule.

 

Die Spenden haben einen Gesamtwert in Höhe von 4.534,27 €.

 

Entsprechend den beigefügten Dokumente über die Annahmen der Angebote von Zuwendungen durch den Oberbürgermeister wurde auf die Entscheidung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Zuwendungen des Fördervereins im Gesamtwert von 4.534,27 € anzunehmen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahmen der Zuwendungen entsprechend den Anlagen.


Alternativen:

Die Bürgerschaft nimmt die Zuwendungen nicht an und es fehlen der Musikschule Instrumente für den Unterricht.