Betreff
zum Sport im Innenbereich für Kinder
Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0196/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Präsident der Bürgerschaft und der Oberbürgermeister setzen sich mit einem offiziellen Schreiben bei der Landesregierung MV dafür ein, dass auch nach dem 31.12.2021 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 18 Jahren am Vereinssport teilnehmen können und weiterhin mit Geimpften und Genesenen gleichgesetzt werden.

 

 


Begründung:

 

Grade in diesen Corona Zeiten ist es wichtig das Kinder und Jugendliche Sport treiben! Durch Verbot der Bildungsministerin darf schon jetzt kein Sportunterricht in den Sporthallen mehr durchgeführt werden. Aber draußen. Und die Kinder, die den ganzen Tag gemeinsam im Klassenraum sind, ziehen sich in den engen Umkleideräumen um. In den Sporthallen ist genug Platz! Ähnlich verhält es sich mit dem Sport in Vereinen. Bis zum 31.12.21 gelten nicht genesene bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche gleichgesetzt mit Geimpften und Genesenen. Dieses gilt ab dem 01.01.22 nicht mehr. Dann gilt auch für diese Personengruppe 2-G-Plus. Dieses gilt es zu verhindern. Die ersten Jugendlichen und Übungsleiter werfen bereits die Flinte in Korn! Dieses ist nicht zielführend. Wir müssen dafür sorgen, dass es besonders in dieser Zeit einen körperlichen Ausgleich gibt!

 


 

 

Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender