Betreff
Einführung einer Neugeborenenprämie
Einreicher: SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0167/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung einer sog. Neugeborenenprämie in der Hansestadt Stralsund zu prüfen. Die Prämie soll in einer von der Verwaltung zu ermittelnden Höhe den Sorgeberechtigten, die mit einem neugeborenen Kind/neugeborenen Kindern in der Hansestadt Stralsund ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben, zugutekommen. Inwieweit eine direkte Geldzuwendung oder eine indirekte Zuwendung (bspw. in Gutscheinform) angemessener ist, soll Bestandteil der Prüfung sein.

Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung, dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe sowie der Bürgerschaft bis spätestens März 2022 mitzuteilen.

 

 


Begründung:

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhielt mit dem Beschluss der „Satzung über die Gewährung einer Neugeborenenprämie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“, mit der ein ähnliches Modell genehmigt wurde, viel Zuspruch. Auch Stralsund sollte sich als familienfreundliche Kommune mit einer solchen Prämie zeigen, nicht zuletzt um einer negativen demographischen Entwicklung entgegenzuwirken und jungen Familien Unterstützung zuzusichern.