Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung einer sog. Neugeborenenprämie
in der Hansestadt Stralsund zu prüfen. Die Prämie soll in einer von der
Verwaltung zu ermittelnden Höhe den Sorgeberechtigten, die mit einem
neugeborenen Kind/neugeborenen Kindern in der Hansestadt Stralsund ihren Haupt-
oder alleinigen Wohnsitz haben, zugutekommen. Inwieweit eine direkte
Geldzuwendung oder eine indirekte Zuwendung (bspw. in Gutscheinform)
angemessener ist, soll Bestandteil der Prüfung sein.
Die Ergebnisse der
Prüfung sind dem Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung, dem
Ausschuss für Finanzen und Vergabe sowie der Bürgerschaft bis spätestens März
2022 mitzuteilen.
Begründung:
Die
Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhielt mit dem Beschluss der „Satzung
über die Gewährung einer Neugeborenenprämie der Universitäts- und Hansestadt
Greifswald“, mit der ein ähnliches Modell genehmigt wurde, viel Zuspruch. Auch Stralsund
sollte sich als familienfreundliche Kommune mit einer solchen Prämie zeigen,
nicht zuletzt um einer negativen demographischen Entwicklung entgegenzuwirken
und jungen Familien Unterstützung zuzusichern.