Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1.
In welchem Zeitraum erhalten
Bürger*innen die von ihnen beantragten Unterlagen für die anstehenden Landtags-
und Bundestagswahlen, wenn sie Briefwahl beantragen und hält die Verwaltung
diesen Zeitraum für angemessen?
2.
Welche Möglichkeiten nutzt die
Verwaltung, bzw. hat die Verwaltung genutzt, um die Zusendung der
Briefwahlunterlagen zu beschleunigen?
3.
Welche Möglichkeiten sieht die
Verwaltung für die Wähler*innen, die vor Schließung der Wahllokale um 18 Uhr
wählen wollen, jedoch das Wahllokal nicht betreten können, weil sich aufgrund
der Coronabedingungen nur eine sehr begrenzte Zahl von Personen im Wahllokal
aufhalten darf?
Begründung:
Bürger*innen berichten, dass bei der Beantragung von
Wahlunterlagen für die Briefwahl lange Zeiträume bis zur Zusendung der
Unterlagen vergehen.
Sofern viele Bürger*innen beabsichtigen, ihr Wahlrecht erst
kurz vor Schließung der Wahllokale wahrzunehmen, kann es aufgrund der
auferlegten Bedingungen (Begrenzung der Anwesenden in den Wahllokalen) dazu
kommen, dass dies nicht mehr umgesetzt werden kann.