Sachverhalt:
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beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB ohne
Umweltbericht
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neuer privater Eigentümer und
Erschließungsträger
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Titel geändert von: „Wohn- und Pflegeheim
nördlich der Werfstraße“ zu „Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtung nördlich
der Werftstraße“
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Geltungsbereich etwas verkleinert (Gemarkung
Stralsund Flur 37 Flurstücke 39/3,39/4 (westlich auskragendes Teilstück), 40/3
und eine Splitterfläche von 41/3 herausgenommen)
Anlass und Ziele der Planung:
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Seniorenresidenz
als Komplex mit verschiedenen Funktionen für Seniorenwohnen im Bereich nördlich
der Werftstraße. Dazu gehören Servicewohnen für Senioren, Betreutes Wohnen,
Pflegewohngruppen, Tagespflege sowie Dienstleister wie Physiotherapie und Friseur.
Vorhabenträger ist die Green Living Development GLD
Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Möskenweg 24 in 17454 Zinnowitz. Mit dem
Bau soll im Jahr 2022 begonnen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken 39/4 (teilw.); 40/3;
41/3 (teilw.), 48/9 der Flur 37, Gemarkung Stralsund und umfasst eine Fläche
von insgesamt knapp 0,9 ha.
Inhalt des Flächennutzungsplanes
Der seit 12.08.1999 wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt
Stralsund weist den gesamten Bereich nördlich der Werftstraße einheitlich als
gemischte Baufläche aus. Der angrenzende „Alte Frankenfriedhof“ ist als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage berücksichtigt. Die mit der
Planung verfolgten Nutzungen (betreutes Wohnen als Wohn- und Geschäftshäuser)
sind in Mischgebieten regelmäßig zulässig, so dass die Planung aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Städtebauliches Konzept:
Auf dem brach liegenden Areal sollen straßenbegleitend an der
Werftstraße ein Wohn- und Geschäftshaus mit vorwiegend Pflegewohngruppen sowie
im rückwärtigen nördlichen Bereich eine aus mehreren Gebäuden bestehende
Seniorenwohnanlage (Servicewohnen für Senioren/ betreutes Wohnen) errichtet
werden (siehe Anlage 4). Das Angebot wird von betreutem Wohnen bis zur stationären
Pflege reichen und soll um eine Tagespflegeeinrichtung ergänzt werden.
Das südliche dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus (Haus 1) wird die
straßenbegleitende Bebauung an der Werftstraße komplettieren und die nördliche
Seniorenwohnanlage gegenüber dem Verkehrslärm abschirmen. Im Erdgeschoss sind
funktional ergänzende Gewerbeflächen vorgesehen (z.B. Tagespflege,
Physiotherapie, Friseur, Podologe, Arztpraxis, Apothekenfiliale, Cafe o.ä.).
Die beiden Obergeschosse werden jeweils eine Pflegewohngruppe mit 12 Plätzen
aufnehmen. Das dritte Geschoss ist dabei gemäß textlicher Festsetzung I.6.2
farblich abgesetzt und in seiner Grundfläche umlaufend leicht zurückgesetzt, um
den Baukörper optisch die Höhe zu nehmen. Im Untergeschoss ist eine große
Tiefgarage mit rund 70 Stellplätzen vorgesehen, die sich nach Norden bis unter
die Seniorenwohnanlage erstreckt und damit das Gros der erforderlichen
Stellplätze der Anlage beinhaltet.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21
„Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtung nördlich der Werftstraße“ umfasst die
Flurstücke 39/4 (teilw.), 40/4, 41/3 (teilw.), 48/9 der Flur 37 Gemarkung
Stralsund. Er wird begrenzt im Süden von der Werftstraße, im Westen vom
Grundstück Werftstraße 1 und von Bebauung am Frankendamm Nr. 86 (Netto-Markt),
im Norden durch den Alten Frankenfriedhof und den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 72 „Urbanes Gebiet Sackgasse“ sowie im Osten durch
Gewerbeflächen an der Werfstraße Nr. 9 und 9a.
2. Der Entwurf zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21
„Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtung nördlich der Werftstraße“ gelegen im
Stadtgebiet Franken, Stadtteil Franken Mitte, in der vorliegenden Fassung vom
März 2021, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen
Festsetzungen (Teil B) incl. Festsetzungen zur Gestaltung nach § 12 Abs. 3
BauGB, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung werden
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Als nächster Verfahrensschritt sollte die nun vorliegende
Entwurfsplanung von der Bürgerschaft gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt werden. Die einzelnen Festsetzungen sind der Planzeichnung (Anlagen 1)
und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) zu entnehmen. Der Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
Art und Maß der baulichen Nutzung:
Zulässig sind die Nutzungen, zu denen sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet. Das sind Wohngebäude (außer im EG an der
Werftstraße) für die Betreuung und Pflege ihrer Bewohner,
Dienstleistungsbetriebe, Apotheken und Läden für den medizinischen und
orthopädischen Bedarf, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für soziale Zwecke
sowie Räume für freie Berufe.
Die Gebäudehöhe wird entlang der Werftstraße auf max. 13 m festgesetzt.
Die großen rückwärtigen Gebäude dürfen bis zu 17 m hoch sein. Dem entsprechend
darf das Gebäude an der Werftstraße 2-3 Vollgeschosse (VG) beinhalten, die
rückwärtigen Gebäude 3 und 4 und das kleine Gebäude in der Mitte 1 VG.
Überbaubare Grundstücksflächen/Bauweise:
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden als Baugrenzen, entlang der
Werftstraße als Baulinie ausgewiesen. Die Grundfläche wird auf 3.500 m²
begrenzt.
Eine Tiefgarage darf die Grundfläche bis zu einer GRZ von 0,8
überschreiten, wenn sie intensiv begrünt und mit einer durchwurzelbaren
Aufbaudicke von mind. 30 cm versehen wird.
Festsetzungen zur Gestaltung nach § 12 Abs. 3 BauGB:
Festgesetzt wird die Dachform (Flachdach oder flach geneigte
Satteldächer) für die großen Gebäude (Häuser 1 bis 3), eine horizontale
Gliederung der Fassade an der Werftstraße sowie ein Zurücktreten des 2. VGs um
0,3 bis 1,0 m sowie ein Zurücktreten des 3. VGs um mind. 1,0 m an mind. 80 %
der Fassadenlänge für die Häuser 2 und 3.
Alternativen:
Ohne Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens kann
das Bauvorhaben nicht in der geplanten Größe stattfinden. Entlang der
Werftstraße dürfte in erster Reihe nach § 34 BauGB eine sich der Mischnutzung
der Umgebung anpassende Bebauung geplant werden. Diese jedoch ohne die hier
vorgesehene, die Tiefe der benachbarten Bebauung überschreitende Tiefgarage.
Da für betreutes Wohnen, Seniorenwohnen und eine Pflegeeinrichtung ein
Bedarf gesehen wird, kann die Alternative nicht empfohlen werden.