Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Aufgrund des Spendenrahmens zwischen 100,00 € und 1.000,00 € entscheidet der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund über die Annahme der einzelnen Spenden.

 

Die Spende des Fördervereins der Musikschule in Höhe von 600,00 € ermöglicht, in der Musikschule für Nutzerinnen und Nutzer ein offenes WLAN zu finanzieren. Die Sachspende der Stralsunder Mittelstandsvereinigung e. V. für die Accesspoints im Wert von 749,00 € ermöglicht dazu die Gestellung der Endgeräte. Die jährlichen Folgekosten werden im Haushalt der Musikschule geplant.

 

Entsprechend der beigefügten Dokumente über die Annahme des Angebotes einer Zuwendung durch den Oberbürgermeister wurde auf die Entscheidung durch den Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund verwiesen. Die Höhe der einzelnen Spende entscheidet über die Gremienzuordnung.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt, die Zuwendung des Fördervereins der Musikschule in Höhe von 600,00 € und die Sachspende der Stralsunder Mittelstandsvereinigung im Wert von 749,00 € anzunehmen.


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Zuwendungen entsprechend der Anlagen.


Alternativen:

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme der Zuwendungen nicht zu, wodurch die Einrichtung eines offenen WLAN in der Musikschule finanziell und technisch aus Haushaltsmitteln zu untersetzen ist.