Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Grabsteine
und/oder deren Inschriften auf dem denkmalgeschützten historischen St Jürgen
Friedhof zu restaurieren. Dabei geht es zunächst insbesondere um die
Ruhestätten bedeutender Stralsunder Persönlichkeiten.
Das Ergebnis dieser Prüfung möge der Oberbürgermeister bis
zum September der Bürgerschaft vorlegen.
Begründung:
Auf dem historischen St. Jürgen
Friedhof haben viele Stralsunder Persönlichkeiten, die in der Stralsunder
Stadtgeschichte eine bedeutende Rolle gespielt haben, ihre letzte Ruhestätte
gefunden. So unter anderem der Begründer des Kulturhistorischen Museums
Stralsund (jetzt Stralsund Museum), Rudolf Baier, Ehrenbürger der Stadt
Stralsund, oder der Verleger Dr. Ferdinand Struck.
Laut des Denkmalschutzgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) 1999, §§ 2, 6, 7 ist der St Jürgen Friedhof
ein Denkmal, gemäß §§ 2 (1 und 2) und damit ist der Eigentümer verpflichtet,
das Denkmal, im Rahmen des Zumutbaren, zu erhalten und fachgerecht
instandzusetzen.
Unter anderem die Grabinschriften der beiden oben genannten
Rudolf Baier und Ferdinand Struck sind nicht mehr lesbar. Eine entsprechende
Würdigung dieser Stralsunder Persönlichkeiten durch die Restaurierung dieser
Grabsteine wäre angemessen und sollte im Übrigen nur ein erster Schritt sein,
um auch weitere Grabstätten und Grabsteine zu sichern und zu restaurieren und
damit für die folgenden Generationen zu retten.