Betreff
Inanspruchnahme des Strelapasses,
Einreicherin: Petra Voß, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0061/2021
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Wie viele Einwohner*innen und deren Kinder bzw. Angehörige haben seit 2012 (bitte nach Jahren aufgliedern) den Strelapass in Anspruch genommen?

2.    Wie gliedert sich diese Inanspruchnahme auf die in der Richtlinie definierten Gruppen „Familien mit mindestens zwei Kindern“, „Alleinerziehende Mütter und Väter“, „Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen“, „Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB VII, bzw. Leistungen nach dem SGB II“, „Empfänger*innen von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII“ und „Student*innen“ auf?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Die aktuelle Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses wurde im Oktober 2012 beschlossen. Mit der Entwicklung der Inanspruchnahme sind wichtige Erkenntnisse zu etwaigen Änderungen verbunden.