Betreff
Sicherung der Hafenkräne,
Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0059/2021
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Wie viele Kräne und Hafenanlagen sind seit dem Inkrafttreten der Denkmalverordnung „Hafeninsel“ im November 2000 dem Schneideisen zum Opfer gefallen?

2.    Welche Auflagen zur Sicherung der noch vorhandenen Kräne hat der Seehafen vor dem Hintergrund bekommen, die Hafensilhouette (siehe Denkmalverordnung „Hafeninsel“, § 3, Abs. d, e, f) zu erhalten?

3.    Sind die Kräne bewegliche Denkmale und wenn nicht, warum nicht?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Auf dem Gelände der Stralsunder Seehafen GmbH befinden sich drei historische Hafenkräne. Diese sind in ihrem Bestand besonders identitätsstiftend und durch ihre silhouettenprägende Art durch die Stadtverordnung über die Ausweisung des Denkmalbereichs „Hafeninsel“ (November, 2000) in Stralsund geschützt.

 

Da nach Inkrafttreten der Verordnung trotz allem zwei Kräne und diverse Hafenanlagen mit erhöhtem regionalhistorischen Wert zerstört worden sind, sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um die verbliebenen, das Erscheinungsbild prägenden Bauwerke zu schützen und zu erhalten.

 

Dass das gekonnt gelingen kann, haben Städte wie Rostock, Stettin und Hamburg vorgemacht. In all diesen Städten sind historische Hafenanlagen und Kräne nicht nur gerettet worden, sondern haben teilweise auch neue Nutzungen erhalten. An diesen Beispielen könnte sich die Hansestadt Stralsund orientieren.