Betreff
Akkubetriebene Arbeitsgeräte,
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0066/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister damit, zu prüfen, inwieweit die Arbeitsgeräte in der Landschaftspflege und Grünflächenbewirtschaftung der Hansestadt Stralsund nach und nach auf elektrische, akkubetriebene Geräte umgestellt werden können. Im Vordergrund stehen hier vor allem Laubbläser, deren Einsatz ohnehin weitestgehend vermieden werden soll.

 


Begründung:

 

Neben dem ökologischen Aspekt sind elektrische Arbeitsgeräte im Gartenlandschaftsbau auch wartungs- und emissionsärmer und erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit.

Der Einsatz von Laubbläsern hingegen ist umstritten, da diese das Laub lediglich breit pusten bzw. das Laub auf einen Haufen geblasen wird, um es anschließend einzusammeln. Dies kann auch manuell geschehen bzw. in einigen Bereichen ist es auch sinnvoll, das Laub an Ort und Stelle zu belassen, da ihm eine hervorragende Düngewirkung innewohnt und es als Mulchschicht dient.