Sachverhalt:
2017 beschloss die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund die Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung
aus dem Jahr 2016. Die
nächste Fortschreibung sollte in 10
Jahren vorgenommen werden, um die demographische Entwicklung, den im Betrachtungszyklus
vollzogenen Wandel des Sportverhaltens der Bevölkerung und die erforderlichen
Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen einordnen zu können.
Ende 2019 wertete das Fachamt die durchgeführten Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen aus und erhob gemeinsam mit dem Stadtsportbund den gestiegenen Bedarf der Sporttreibenden. Im Ergebnis wurde deutlich, dass eine vorzeitige Anpassung der Sportstättenplanung für die kontinuierliche Entwicklung eines zeitgemäßen Sportlebens in Stralsund unerlässlich ist.
Der Sportausschuss der Bürgerschaft und das Amt für Schule und Sport haben seit dem Frühjahr 2020 diesen neuen Stand ausgewertet und Anregungen aus dem Fachausschuss und diversen Anfragen aus der Bürgerschaft aufgenommen. Im Ergebnis wurde der Zustand der kommunalen Sportanlagen der Hansestadt Stralsund neu bewertet, Bedarfe eingeordnet sowie die notwendigen Maßnahmen priorisiert.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Festlegung der Bedarfe und Maßnahmen durch Aktualisierung der Sportstättenentwicklungsplanung der Hansestadt Stralsund gemäß den Anlagen 1, 2 und 3.
Die sich daraus ergebenden Investitionsmaßnahmen werden in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit Bestandteil der Haushaltsplanung.
Lösungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Festlegung
der o.g. Bewertung, Bedarfe und Maßnahmen durch Fortschreibung der
Sportstättenentwicklungsplanung, und zwar durch Aktualisierung der Punkte
5.
Fortschreibung und Bewertung
kommunaler Anlagen
6.
Maßnahmen – Bedarfe – Prioritäten
gemäß der Anlagen
1
- Bauzustand Sportstätten 03-2021
2
- Finanzbedarf Unterhaltung Modernisierung Sportstätten 03-2021
3 - Prioritätenliste 03-2021.
Alternativen:
Keine Anpassung der Sportstättenentwicklungsplanung bis 2026.