Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird mit der sofortigen Öffnung der
städtischen Sportaußenanlagen unter Einhaltung der Hygienekonzepte sowie im
Einvernehmen mit der Verwaltung und in Abstimmung mit dem Landrat
beauftragt.
Weiterhin erfolgt in Abhängigkeit von der Aufnahme des Sportbetriebes in
den Schulen unmittelbar die Öffnung der Indoorsportstätten für den
Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand sowie die
schrittweise Aufnahme des Vereinssports. Ferner wird die Verwaltung beauftragt,
einen zukunftsfähigen Stufenplan zu erarbeiten. Empfehlungen des Ausschusses
für Sport ist dem Antrag beigelegt.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin aufgefordert, sich mit dem Landrat
V-R in Verbindung zu setzen, damit dieser sich aufgrund der sehr geringen
Inzidenzzahlen im Landkreis für die Stralsunder Sportler bei den Gesprächen auf
Landesebene einsetzt und diese Vorstellungen mitteilt.
Der Ausschuss für
Sport fordert:
Mut zur
Entscheidung - zum Wohle unserer Bürger bzw. Sportler!
Begründung:
- Zu Beginn der Pandemie, im Jahre 2020 wurde bei einer Inzidenz unter 35 so von der Hansestadt verfahren, unter Einhaltung der Hygienekonzepte
- Die Corona Landesverordnung und somit der LSB regelt dazu:
„Gestattet ist lediglich der Individualsport allein zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Im Rahmen der erlaubten Sportausübung sind die Auflagen der Anlage 21 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Auch der Rehabilitationssport gemäß §64 SGB IX ist möglich und durchführbar auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Corona LVO M-V. Dabei sind die Auflagen der Anlage 4 der Corona-LVO m-V einzuhalten. Generell können die zuständigen Behörden weitergehende Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert (vgl. § 13 Corona-LVO M-V)
- Aktuell (25.02.2021) wird in Bad Doberan sowie in der Hansestadt Rostock so verfahren. (15qm pro 2 Personen)
Herr Richard Kinder
Vorsitzender des Ausschusses für Sport