Einreicher: Michael Adomeit, Einzelbürgerschaftsmitglied
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft
ergänzt den Beschluss- Nr.: 2012-V-01-0640 und beauftragt den
Oberbürgermeister:
Bei der Vergabe von
städtischen Aufträgen durch die Hansestadt Stralsund sowie durch städtische
Unternehmen gilt die Einhaltung einer Mindestlohnuntergrenze des gesetzlichen
Mindestlohnes.
Die Vergabe von
städtischen Bau- und Dienstleistungen erfolgt nur an Unternehmen, die
verbindlich erklären, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn an ihre Mitarbeiter
zahlen und auch die beauftragen Subunternehmer dazu verpflichten, eine
Mindestlohnuntergrenze des gesetzlichen Mindestlohnes einzuhalten. Gleichzeitig
muss bei Vertragsunterzeichnung eine Klausel, die eine unangekündigte Kontrolle
der Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes erlaubt, eingefügt werden.
Die Bindung an die
genannten Mindestlohnuntergrenzen bezieht sich auch auf den Einsatz von
Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeiternehmern.
Begründung:
Eine Kontrolle der Einhaltung des Beschlusses vom 26.01.2012
ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Michael Adomeit
Einzelbürgerschaftsmitglied