Betreff
Städtische Aufträge an den gesetzlichen Mindestlohn binden
Einreicher: Michael Adomeit, Einzelbürgerschaftsmitglied
Vorlage
AN 0210/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft ergänzt den Beschluss- Nr.: 2012-V-01-0640 und beauftragt den Oberbürgermeister:

 

Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen durch die Hansestadt Stralsund sowie durch städtische Unternehmen gilt die Einhaltung einer Mindestlohnuntergrenze des gesetzlichen Mindestlohnes.

 

Die Vergabe von städtischen Bau- und Dienstleistungen erfolgt nur an Unternehmen, die verbindlich erklären, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn an ihre Mitarbeiter zahlen und auch die beauftragen Subunternehmer dazu verpflichten, eine Mindestlohnuntergrenze des gesetzlichen Mindestlohnes einzuhalten. Gleichzeitig muss bei Vertragsunterzeichnung eine Klausel, die eine unangekündigte Kontrolle der Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes erlaubt, eingefügt werden.

 

Die Bindung an die genannten Mindestlohnuntergrenzen bezieht sich auch auf den Einsatz von Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeiternehmern.

 


Begründung:

 

Eine Kontrolle der Einhaltung des Beschlusses vom 26.01.2012 ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 


Michael Adomeit

Einzelbürgerschaftsmitglied