Sachverhalt:
Gemäß
§ 13 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund muss der Hauptausschuss
über den Abschluss von Kreditverträgen regelmäßig informiert werden. Seit 2018
erfolgt dies per 31.12. im Rahmen des Berichts zum Zins- und
Schuldenmanagement.
Die
vorrangigen Ziele des Berichts sind die Information und die Steuerung des
Schuldenmanagements. Er gibt als Informationsquelle einen stichtagbezogenen
Überblick über den Schuldenstand, die Schuldenentwicklung und die Belastungen
des Haushaltes durch Zins- und Tilgungszahlungen hinsichtlich der Schulden im
Haushaltsjahr 2019 sowie deren Entwicklung in den Vorjahren und möglicher
Entwicklungen in den Folgejahren. Somit können Schlussfolgerungen für künftiges
Handeln gezogen werden, wodurch der Bericht zum 31.12. auch ein
Steuerungsinstrument darstellt.
Anlagenverzeichnis: