Betreff
zur Vergabe von Erbbaurechten
Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0174/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein einmaliges Angebot bekommen, ihre Grundstücke käuflich zu erwerben.

 


Begründung:

 

Mit dem Beschluss zum Verkauf von Grundstücken in Neuendorf auf der Insel Hiddensee bekamen wir die Information von der Verwaltung, dass ein jährlicher Erbbauzins von 3,60 € pro qm Grundstücksfläche für die Eigentümer auf Hiddensee nicht bezahlbar sei und die Grundstücke deshalb verkauft werden sollen. Da bei der Vergabe von Erbbaurechten in der Hansestadt Stralsund teilweise schon über 4 € pro qm Grundstücksfläche jährlich bezahlt werden, ist dieses eine Schlechterstellung der Stralsunder Bevölkerung gegenüber den Neuendorfern. Um die Verwaltung vor Klagen zu schützen muss der vorliegende Antrag unbedingt umgesetzt werden!

 


 

 

 

 

Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender