Sachverhalt:
Im Zuge der Haushaltsplanung 2020 ff. erfolgten die notwendigen
Anpassungen in der Finanzierung der Bauvorhabens „Neubau der Sporthalle GS Juri
Gagarin“. Diese machten sich aufgrund der gestiegenen Baukosten zwingend
erforderlich und waren zur Darstellung einer gesicherten Gesamtfinanzierung
unabweisbar. Zeitgleich wurde jedoch durch den Sanierungsträger die
Ausschöpfung anderer Förderkulissen zur Senkung des gestiegenen Eigenanteils
geprüft. Im Ergebnis der Prüfung kann die Maßnahme „Neubau der Sporthalle GS
Juri Gagarin“ aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Da dieses
Prüfergebnis zum Zeitpunkt der Erstellung der Haushaltsplanung 2020 noch keine
Veranschlagungsreife besaß, fand dieses keine Berücksichtigung.
Um vorrangig den bestehenden Bauzeitenplan nicht weiter zu gefährden
sowie zwingend notwendige Verfahrensvorschriften einzuhalten, macht sich eine
außerplanmäßige Einordnung der Maßnahme „Neubau der Sporthalle GS Juri Gagarin“
in den Haushalt des Städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ 2020
zwingend erforderlich. Die notwendigen Änderungen im Kernhaushalt werden im
Zuge der Erstellung des Haushaltsplanes 2021 vorgenommen.
Zur Finanzierung des Vorhabens wurde eine Umschichtung der
Städtebaufördermittel von der Gesamtmaßnahme „Altstadtinsel“ zur Gesamtmaßnahme
„Knieper West“ mit einer Änderung der Zuwendungsbescheide mit Datum vom
14.05.2020 genehmigt.
Beginnend erfolgt eine notwendige Verlegung der Regenwasserhauptleitung,
deren Kosten voraussichtlich bereits im Zuge der Planerstellung 2021 in
Rechnung gestellt werden. Folgend ist
für das Ende des Jahres 2020 die Beauftragung der weiteren Gewerke für die
Sporthalle vorgesehen, um im Februar 2021 mit der Umsetzung der Maßnahme
beginnen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Die
Einordnung außerplanmäßiger Auszahlungen für die Maßnahme „Neubau der
Sporthalle GS Juri Gagarin“ und der dazugehörigen Deckungen in den Haushalt
2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ der Hansestadt
Stralsund in Höhe von insgesamt 400.000,00 EUR. Die Mittel sind wie folgt
einzuordnen:
SSV |
Maßnahme |
Bezeichnung |
Untersach-konto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
02 Knieper West |
SSV-02-0021 |
Neubau der Sporthalle GS
"Juri Gagarin" |
14240.40026 |
Neubau Sporthalle
Juri-Gagarin-Grundschule |
400.000,00 |
Deckungsquelle:
SSV |
Maßnahme |
Bezeichnung |
Untersach-konto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
00 Altstadt |
SSV-00-1-046 |
Erschließung und Umgestaltung
Quartier 8 |
14241.40048 |
Erschließung und Umgestaltung
Quartier 8 |
400.000,00 |
Die finanzielle Deckung erfolgt durch
Umschichtung von Bundes-, Landes- und Eigenmitteln vom Städtebaulichen
Sondervermögen „Altstadtinsel“ zum Städtebaulichen Sondervermögen „Knieper
West“ wie folgt:
SSV 00 Altstadt |
||||
Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR alt |
Betrag in EUR neu |
Differenz |
23931.00010 |
Zuwendung Städtebauliches
Sondervermögen Bund für öffentlich nutzbare Objekte |
5.386.866,00 |
5.250.054,00 |
-136.812,00 |
23931.00011 |
Zuwendung Städtebauliches
Sondervermögen Land für öffentlich nutzbare Objekte |
1.298.616,00 |
1.161.804,00 |
-136.812,00 |
46751.00000 |
Erträge SSV aus Auflösung
Eigenanteile Stadt für öffentlich nutzbare Objekte |
3.713.767,00 |
3.587.391,00 |
-126.376,00 |
Summe: 400.000,00
SSV 02 Knieper West |
||||
Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR alt |
Betrag in EUR neu |
Differenz |
23931.00002 |
Zuwendungen SSV Bund für
öffentlich nutzbare Objekte |
100.433,00 |
233.767,00 |
133.333,00 |
23931.00003 |
Zuwendungen SSV Land für
öffentlich nutzbare Objekte |
100.433,00 |
233.767,00 |
133.333,00 |
34431.00002 |
Eigenmittel Städtebauförderung
für öffentlich nutzbare Objekte |
100.434,00 |
233.768,00 |
133.334,00 |
Summe: 400.000,00
Lösungsvorschlag:
Die Haushaltsmittel für die Maßnahme „Neubau der Sporthalle GS Juri Gagarin“ in Höhe von 400.000,00 EUR werden einschließlich der vorgeschlagenen Deckungsquellen außerplanmäßig im Haushalt des Städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ 2020 bereitgestellt, um die ersten beauftragten Leistungen begleichen zu können.
Alternativen:
keine