Betreff
Erfüllung der Auflagen zum Haushalt 2020
Einreicher: Marc Quintana Schmidt, Fraktion DIE LINKE
Vorlage
kAF 0065/2020
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Wie will die Verwaltung die mit der Rechtsaufsichtliche Entscheidung zur Haushaltssatzung 2020 erteilten Auflagen erfüllen?

 

2.    Kann die Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2015 bis spätesten zum 31. Dezember sichergestellt werden?

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit ist trotz des ausgeglichenen Haushalts sowohl im Jahr 2020, als auch zum Ende des Finanzplanungszeitraumes lediglich eingeschränkt beschieden worden, da durch den Zeitverzug bei der Erarbeitung der Jahresabschlüsse ein finanzielles Risiko bestehen bleibt.