Sachverhalt:
Die Straße Reiferbahn ist einschließlich der Versorgungsleitungen
dringend sanierungsbedürftig. Im Zuge der geplanten Neubebauung der Gebäude an
der Reiferbahn durch die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH ist die
Sanierung der in der Straße liegenden Versorgungsleitungen der REWA vorgesehen.
Aufgrund der hierfür erforderlichen, umfangreichen Arbeiten im Straßenraum ist
es sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft, wenn mit der Erneuerung der
Versorgungsleitungen der grundhafte Ausbau der Straße erfolgt.
Zur Koordinierung der Baumaßnahmen aus dem Wohnungsbau, dem Kanalbau und
dem Straßenbau ist es erforderlich, dass mit der Baumaßnahme Reiferbahn 1.BA im
Frühjahr 2021 begonnen wird. Hierzu ist eine Ausschreibung der
Straßenbauleistung Ende 2020 vorgesehen.
Die Straße Reiferbahn liegt im Sanierungsgebiet „Altstadtinsel“, der
Straßenausbau soll unter Verwendung von Städtebaufördermitteln erfolgen. Es
verbleibt ein nicht förderfähiger Eigenanteil, der von der Hansestadt Stralsund
getragen werden muss. Zur Sicherstellung der Finanzierung für die geplante
Ausschreibung der Baumaßnahme ist es daher erforderlich, das der erforderliche
städtische Eigenanteil außerplanmäßig in das Haushaltsjahr 2020 mit aufgenommen
wird.
Zur Finanzierung
können Mittel aus einem anderen Bauvorhaben herangezogen werden, welches im
laufenden Haushaltsjahr 2020 nicht mehr beauftragt werden soll. So kann die Ausschreibung der Bauarbeiten
Ende 2020 erfolgen, um im Frühjahr 2021 mit den Bauarbeiten beginnen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Einordnung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 85.000,00 EUR in den Haushalt 2020 für die städtischen Eigenanteile der Sanierungsmaßnahme der Hansestadt Stralsund, Altstadtinsel, Reiferbahn, 1. BA wird wie folgt zugestimmt:
Teilhaushalt 15 Leistung 54.1.01.001 |
Sachkonto Untersachkonto |
Gesamtsoll [EUR] |
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2020 |
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alt |
neu |
Reiferbahn |
01920000 |
0,00 |
85.000,00 |
Deckung |
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Umgestaltung Quartier 8, Am Fischmarkt |
01920000 |
121.000,00 |
36.000,00 |
Lösungsvorschlag:
In das Haushaltsjahr 2020 werden außerplanmäßig die erforderlichen Finanzmittel zur Deckung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 85.000,00 EUR aufgenommen. Die Deckung erfolgt über die Maßnahme Umgestaltung Quartier 8, Am Fischmarkt.
Alternativen:
Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt. Dann erfolgt die Erneuerung der Versorgungsleitungen ohne einen grundhaften Ausbau der Straße, die vorhandenen Straßenschäden werden nicht beseitigt. Der Straßenausbau wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt mit zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Anwohner und höherer Baukosten für die Stadt.