Betreff
Mehrgenerationenhaus in der Hansestadt Stralsund
Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander 2021-2028
Vorlage
B 0047/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Das BMFSFJ fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ Mehrgenerationenhäuser mittels einer Festbetragsfinanzierung mit bis zu 40.000,00 EUR. Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses ist eine Ko-Finanzierung in Höhe von 10.000,00 EUR jährlich.

 

Das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. möchte auch in den Jahren 2021-2028 das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus in der Hansestadt Stralsund umsetzen. Dafür benötigen sie die Unterstützung mit der jährlichen Ko-Finanzierung.

 

Seit dem Jahr 2008 hat sich das Mehrgenerationenhaus in der Hansestadt Stralsund zu einer wichtigen generationsübergreifenden Anlaufstelle für Menschen jeden Alters und Herkunft entwickelt.

Mit seinen vielfältigen Angeboten prägt das Mehrgenerationenhaus im Jugend-, Familien- und Sozialbereich die Hansestadt Stralsund. Es verbindet nicht nur die Zusammenkunft der Generationen mit einander, sondern fördert darüber hinaus ein bemerkenswertes Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen.

Aus dem Stadtbild der Hansestadt Stralsund ist das Mehrgeneartionenhaus nicht mehr wegzudenken.

Für die Antragstellung am Auswahlverfahren zur neuen Förderperiode bedarf es der Ko- Finanzierungszusage in Form des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund. 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund befürwortet die erneute Teilnahme des Mehrgenerationenhauses an der Fördermaßnahme Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus vom 01.01.2021 – 31.12.2028.

 

2.    Die für die Teilnahme an der Fördermaßmaßnahme erforderliche Ko-Finanzierung durch die Hansestadt Stralsund von jährlich 10.000,00 EUR wird erbracht.

 

3.    Das Mehrgenerationenhaus wird in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung eingebunden.

 


Lösungsvorschlag:

 

Der Beschluss der Bürgerschaft Hansestadt Stralsund soll erwirkt werden.

 


Alternative:

 

Sollte die Teilnahme an der Fördermaßnahme Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus nicht befürwortet und somit die Ko-Finanzierung nicht erbracht werden, ist der Fortbestand des Mehrgenerationenhauses in der Hansestadt nicht mehr gesichert. Die Maßnahme Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus würde in der Hansestadt Stralsund wegfallen.