Einreicher: SPD Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
beschließt:
a)
Neue Investitionsmaßnahmen, für die keine Fördermittel zugesagt sind, dürfen
erst nach Genehmigung des Nachtragshaushalts begonnen werden.
b) Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel eingeplant sind, dürfen
erst begonnen werden, wenn der Fördermittelgeber sie ungeachtet seiner
eventuellen Corona- bedingten Mindereinnahmen ausdrücklich bestätigt.
Begründung:
Zur
Wiederbelebung der Wirtschaft sind
Investitionsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung. Wegen der zu erwartenden
Mindereinnahmen sollen aber vorrangig solche in Angriff genommen werden, für
die Fördermittel verbindlich bestätigt sind. Mit weitergehende Investitionen
muss abgewartet werden, ob sie nach Genehmigung des Nachtragshaushalts noch
finanzierbar sind.
Finanzielle Auswirkungen:
SPD Fraktion