Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage B 0012/2020 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020; hier: Neue Investitionsmaßnahmen ohne Fördermittelzusage erst nach Genehmigung des Nachtragshaushalts beginnen.
Einreicher: SPD Fraktion
Vorlage
AN 0077/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

a) Neue Investitionsmaßnahmen, für die keine Fördermittel zugesagt sind, dürfen erst nach Genehmigung des Nachtragshaushalts begonnen werden.

b) Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel eingeplant sind, dürfen erst begonnen werden, wenn der Fördermittelgeber sie ungeachtet seiner eventuellen Corona- bedingten Mindereinnahmen ausdrücklich bestätigt.

 

 


Begründung:

 

Zur Wiederbelebung der Wirtschaft sind Investitionsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung. Wegen der zu erwartenden Mindereinnahmen sollen aber vorrangig solche in Angriff genommen werden, für die Fördermittel verbindlich bestätigt sind. Mit weitergehende Investitionen muss abgewartet werden, ob sie nach Genehmigung des Nachtragshaushalts noch finanzierbar sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

SPD Fraktion