Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage B 0012/2020 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020; hier: Besetzung von im Stellenplan vorgesehenen neuen Stellen nur mit Zustimmung der Bürgerschaft
Einreicher: SPD Fraktion
Vorlage
AN 0076/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

a)       Im Stellenplan vorgesehene neue Stellen dürfen bis zur Genehmigung des Nachtragshaushalts nur mit jeweils ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Bürgerschaft besetzt werden.

 

b)      Frei werdende Stellen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses wiederbesetzt werden.

 

 


Begründung:

 

Da im aufzustellenden Nachtragshaushalt mit erheblichen Einnahmeausfällen zu rechnen ist, dürfen vor dessen Genehmigung keine insbesondere neuen Ausgaben – zumal mit Dauerwirkung – getätigt werden, die nicht zwingend erforderlich sind. Über die Erforderlichkeit befindet die Bürgerschaft bzw. der Hauptausschuss.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

SPD Fraktion