Betreff
Vereinsbeitritt Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Vorlage
B 0019/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

In den letzten 10 bis 15 Jahren haben sich in Deutschland in vielen Bundesländern Arbeitsgemeinschaften für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) gebildet und etabliert. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 einen Zusammenschluss interessierter Kommunen als sog. Initiativkreis zu einer Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV), zu dem die Hansestadt Stralsund gehört. In diesem Jahr, im Jahr 2020, wird die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) für diese AGFK angestrebt, um ihre Strukturen innerhalb zu festigen.

Neben der Hansestadt Stralsund treten die Hansestädte Rostock, Greifswald, Wismar, Anklam, die Städte Schwerin, Neustrelitz sowie die Gemeinde Heringsdorf als Gründungs-mitglieder zur Gründung einer AGFK MV e.V. auf.

Nur mit Hilfe von Zuwendungen durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in den Jahren 2018/2019 konnte die AGFK MV bisher einen Projektkoordinator finanzieren und für einen Fachaustausch zwischen den Kommunen u.a. Workshops mit Experten durchführen. Auch für das Jahr 2020 ist es gelungen, eine weitere Förderung der AGFK MV zu erzielen. Auflage einer weiteren finanziellen Förderung in den Folgejahren sind aber feste Strukturen für eine Arbeitsgemeinschaft. Die Gründung eines eingetragenen Vereins kommt dieser Anforderung nach.

Die Gründung eines eingetragenen Vereins im Jahr 2020 wird nach dem Vorbild vergleichbarer Arbeitsgemeinschaften in anderen Bundesländern vorbereitet. Die Finanzierung des Vereins erfolgt aus Zuwendungen des Landes und den jährlichen Beiträgen der Vereinsmitglieder.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e.V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Um auch weiterhin gemeinsam mit anderen Kommunen, Landkreisen und Interessen-vertretern den Rad- und Fußgängerverkehr zu stärken, unterstützt die Hansestadt Stralsund als Gründungsmitglied die AGFK MV als e.V.. Vorteile für die Hansestadt Stralsund ergeben sich aus den genannten Aufgaben des Vereins u.a.:

-       Durch gemeinsame, von einer Geschäftsstelle der AGFK MV e.V. koordinierte Projekte sparen die Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z.B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich Vermittlung geltender Verkehrsregeln. Mitunter werden diese durch einen gemeinsamen Mitteleinsatz erst möglich.

-       Vorträge im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen zu günstigen Konditionen stellen sicher, dass die Mitglieder über aktuelles Fachwissen informiert sind und neue Kenntnisse aus Praxisbeispielen anderer auch vor Ort anwenden können, z.B. bei Radverkehrsführungen an Kreuzungen oder der Einführung von Fahrradstraßen.

-       Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land und dem Bund zu vertreten.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)  der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)  die Benennung einer festen Ansprechperson

c)   die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung

d)  die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)  der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch die Hansestadt Stralsund die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt. Gemäß Beitragsordnung der AGFK MV (Anlage 2) beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Hansestadt Stralsund 2.500 €/a. Für einen Mitgliedsbeitrag sind im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel eingestellt und für die Folgejahre eingeplant. Mit dem Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität liegt Stralsund ein Konzept vor, das dem Vereinszweck entspricht. Da die Hansestadt Stralsund bereits Gründungsmitglied ist, unterstützt sie grundsätzlich den durch sie mitbestimmten Vereinszweck. Eine feste Ansprechperson kann aus der Abteilung Straßen und Verkehrslenkung benannt werden. Eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig.

Durch den Beitritt in die AGFK MV e.V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in Stralsund unterstrichen und eine Basis für die Weiterent-wicklung der Nahmobilität geschaffen.

Der vorliegende Satzungsentwurf ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt, wurde innerhalb des Initiativkreises intensiv abgestimmt und mit dem Rechtsamt der Landeshauptstadt Schwerin vorab besprochen. Die Beteiligung des Innenministeriums erfolgt durch den Projektkoordinator der AGFK MV.

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund sieht in der Fuß- und Radverkehrsförderung eine wichtige Aufgabe und unterstützt daher die Gründung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) als e.V. Die Hansestadt Stralsund, vertreten durch den Oberbürgermeister tritt als Gründungsmitglied dem Verein AGFK MV als ordentliches Mitglied bei.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Hansestadt Stralsund wird als Gründungsmitglied auch ordentliches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V..

 


Alternativen:

 

Die Hansestadt Stralsund tritt der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen e.V. nicht bei. Damit ist die Hansestadt Stralsund bei gemeinsamen Aktionen und Projekten der AGFK MV außen vor und bleibt finanziell allein zuständig u.a. für die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs. Synergieeffekte mit anderen Kommunen können nicht genutzt werden.