Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1. Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung in
Auswertung des durch den Regionalen Planungsverband Vorpommern in Auftrag
gegebenen „Rechtsgutachtens zu den Möglichkeiten der Anpassung des
Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern an die Bauflächenentwicklung“
aus dem September 2019 gekommen?
2. Welche Konsequenzen, bzw. Erkenntnisse sieht die
Verwaltung in Kenntnis des o.g. Rechtsgutachtens in Bezug auf den Bebauungsplan
Nr. 67 der Hansestadt Stralsund "Gelände westlich des Straßenbauamtes an
der Greifswalder Chaussee, Andershof"?
Begründung:
Der Regionale Planungsverband
Vorpommern hat in 2019 ein Rechtsgutachten zu den Mög-lichkeiten der Anpassung
des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern an die
Bau-flächenentwicklung in Auftrag gegeben. Im September 2019 wurde dieses
durch die damit beauftragte Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs vorgelegt.
Hintergrund waren nach unserer Kenntnis auch die
Auseinandersetzungen um einen im Ver-fahren befindlichen Bebauungsplan in
Stralsund Andershof, in dem die Planungsziele im Wi-derspruch zu der im B-Plan
befindlichen Waldfläche standen.