Sachverhalt:
Nach der Genehmigung des zwischen der Gemeinde Kramerhof und der
Hansestadt Stralsund geschlossenen Gebietsänderungsvertrages durch das
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde die
Gebietsänderung zum 1. Januar 2020 wirksam. Damit gehören die im Vertrag
bezeichneten Flächen jetzt zum Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund und
unterliegen der Planungshoheit der Stadt.
Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages beabsichtigt die Hansestadt Stralsund
die Infrastruktur der eingemeindeten Flächen sinnvoll und zweckmäßig
weiterzuentwickeln und dabei auf die infrastrukturellen Belange der Gemeinde
Kramerhof Rücksicht zu nehmen. Wesentliche Entwicklungsziele auf den
eingegliederten Flächen sind eine altstadtverträgliche Erweiterung des Strelaparkes,
eine Wohnungsbauentwicklung auf dem ursprünglich für die Stadthalle
vorgesehenen Areal sowie die zeitgemäße Fortentwicklung des Hansedoms.
In den letzten Jahren verzeichnet die Hansestadt Stralsund eine stabile
Einwohnerentwicklung. Das städtische Ziel sind weitere Zugewinne. Die
Bevölkerung wuchs von 56.875 (2010) auf 59.532 Einwohner (31.12.2018, Quelle
Einwohnermeldeamt). Deshalb soll das Angebot an Wohnraum ausgebaut werden. Im
Rahmen der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
der Hansestadt Stralsund (Beschl. Nr. 2015-VI-02-0177 vom 12.03.2015) wurde auf
Grundlage der Prognose für den Wohnraumbedarf bis 2030 die Zielsetzung
formuliert, dass der künftige Bedarf eine langfristige, kontinuierliche
Entwicklung von Wohnbaustandorten in verschiedenen Lagen und mit
unterschiedlichen Wohnformen erfordert.
Zur Begegnung der anhaltenden Wohnraumnachfrage soll nunmehr auf dem
Gelände der ehemals geplanten Stadthalle westlich des Grünhufer Bogens im
Bereich nördlich des Mühlgrabens ein Wohnungsbaustandort entstehen. Die Flächen
stehen im Eigentum der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG). Erste
Konzeptideen zielen auf die bevorzugte Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit
ca. 300 WE.
Für die geplante Stadthalle hatte die Gemeinde Kramerhof den
Bebauungsplan Nr. 13 „Stadthalle Stralsund“ aufgestellt. Dieser trat am
29.08.2008 in Kraft. Der B-Plan schafft die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Multifunktionshalle mit max. 5.000
Besucherstellplätzen. Der B-Plan Nr. 13 wurde gemäß § 5 Nr. 3 des
Gebietsänderungsvertrages in das Ortsrecht der Hansestadt Stralsund übernommen.
Da das geplante Vorhaben keine Aussicht auf Umsetzung hat, soll das
Planungsziel an aktuelle Bedarfe angepasst werden. Der Planbereich wird derzeit
landwirtschaftlich genutzt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 wurde der südliche Teil
des Bebauungsplanes an die Neutrassierung des Mühlgrabens im Rahmen des
Maßnahmenprogramms zur Sanierung der Stralsunder Stadtteiche angepasst. Der
Änderungsbebauungsplan wurde am 04.12.2012 rechtsverbindlich.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kramerhof, der gemäß
§ 204 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Hansestadt Stralsund fort gilt,
stellt das Plangebiet als Sondergebiet „Multifunktionshalle“ dar. Die
Darstellung resultiert aus der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kramerhof zum B-Plan Nr. 13. Daher kann der Bebauungsplan Nr. 70.3
nicht gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
und bedarf der Flächennutzungsplanänderung.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für eine Teilfläche der seit 1. Januar 2020 in das Stadtgebiet
aufgenommenen Eingliederungsfläche soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 13,9 ha große Plangebiet umfasst Flächen in der Flur 2 der
Gemarkung Groß Kedingshagen. Betroffen sind die Flurstücke 92, 215, 94/1, 94/2,
90/3, 90/4, 106 (anteilig), 107 (anteilig), 94/3, 159/3 (anteilig), 121/1,
122/1, 125/2, 124/1, 94/6, 94/5, 214 und 131/6 (anteilig). Es wird im Süden
durch den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der
Gemeinde Kramerhof, im Westen durch die Kreisstraße K 26, im Norden durch
die neu gebildete Stadtgrenze und im Osten durch das Grundstück Grünhufer Bogen
18-20 (Hansedom) begrenzt.
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes
vorranging für den Geschosswohnungsbau. Dabei kommt der Gestaltung eines neuen
Stadtrandes eine besondere Bedeutung zu.
3. Die rechtswirksame 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kramerhof, genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom
10.07.2008, Az. VIII 230 b – 512.111-57049, der gemäß § 204 Abs. 2 BauGB
für die Hansestadt Stralsund als Rechtsnachfolger der Gemeinde Kramerhof für
die neu eingegliederten Teilflächen fort gilt, soll für die ca. 5,8 ha
große Teilfläche am Mühlgraben in Grünhufe geändert werden.
Der im Flächennutzungsplan bisher als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Multifunktionshalle“ dargestellte Änderungsbereich soll nun
überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt werden. Der dem Flächennutzungsplan
der Hansestadt Stralsund beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls anzupassen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Für die Wohnungsbauentwicklung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan mit Umweltbericht und Grünordnungsplan aufgestellt werden. Das
Plangebiet umfasst eine Größe von 13,9 ha. Geplant ist ein Allgemeines
Wohngebiet gem. § 4 BauNVO.
Der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Kramerhof „Stadthalle Stralsund“
soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70.3 ersetzt werden. Nicht
überplant wird die südlich angrenzende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13
zur Anpassung des Bebauungsplanes an die Neutrassierung des Mühlgrabens.
Die Darstellung als Sondergebiet im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
soll in eine Wohnbaufläche geändert werden. Die Gemeinde Kramerhof verfügt über
keinen Landschaftsplan. Daher ist parallel der dem Flächennutzungsplan
beigeordnete Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund um die neu eingegliederte
Teilfläche zu ergänzen.
In der ersten Planungsphase wird in enger Abstimmung mit der SWG das
städtebauliche Konzept für die geplante Wohnbebauung erarbeitet. Dieses bildet
die Grundlage für die Bebauungsplanung.
Alternativen:
Die geplante Wohnbebauung ist nach den Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Kramerhof
bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Baurecht kann nur durch Aufstellung eines
Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Anpassung des
beigeordneten Landschaftsplanes geschaffen werden.