Sachverhalt:
Nach der Genehmigung des zwischen der Gemeinde Kramerhof und der
Hansestadt Stralsund geschlossenen Gebietsänderungsvertrages durch das
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde die
Gebietsänderung zum 1. Januar 2020 wirksam. Damit gehören die im Vertrag
bezeichneten Flächen jetzt zum Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund und
unterliegen der Planungshoheit der Stadt.
Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages beabsichtigt die Hansestadt Stralsund
die Infrastruktur der eingemeindeten Flächen sinnvoll und zweckmäßig
weiterzuentwickeln und dabei auf die infrastrukturellen Belange der Gemeinde
Kramerhof Rücksicht zu nehmen. Wesentliche Entwicklungsziele auf den
eingegliederten Flächen sind eine altstadtverträgliche Erweiterung des Strelaparkes,
eine Wohnungsbauentwicklung auf dem ursprünglich für die Stadthalle
vorgesehenen Areal sowie die zeitgemäße Fortentwicklung des Hansedoms.
Der Hansedom besteht seit über 20 Jahren. Zur Anpassung an geänderte
Ansprüche und Bedarfe strebt der Hansedom eine Neuausrichtung des Komplexes aus
Hotel, Sportanlagen sowie Schwimm- und Erlebnisbad an. Erste Konzeptideen
zielen auf die Ergänzung von Angeboten für Familien, z. B. in Form eines
Feriendorfes auf den unbebauten Freiflächen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kramerhof, der gemäß
§ 204 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Hansestadt Stralsund fort gilt,
stellt das Plangebiet als Sondergebiet „Regionaler Freizeit- und Erholungspark“
dar. Daher kann der Bebauungsplan Nr. 70.2 gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Gemeinde Kramerhof verfügt über
keinen Landschaftsplan. Deshalb ist der dem Flächennutzungsplan beigeordnete
Landschaftsplan entsprechend zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für eine Teilfläche der seit 1. Januar 2020 in das Stadtgebiet
aufgenommenen Eingliederungsfläche soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 4,4 ha große Plangebiet umfasst eine Teilfläche des
Grundstücks vom Freizeit- und Erholungspark Hansedom. Betroffen sind Flächen in
der Flur 2 der Gemarkung Groß Kedingshagen, Flurstücke 83 (anteilig), 84/2
(anteilig), 86/2 (anteilig), 91/2 (anteilig), 88/2, 88/1, 91/1, 87, 89/1 und
74/1. Es wird im Süden durch den Grünhufer Bogen, im Westen durch angrenzende
Landwirtschaftsflächen, im Norden durch die neu gebildete Stadtgrenze und im
Westen durch bestehenden Gebäudekomplex des Freizeit- und Erholungsparkes
Hansedom begrenzt.
2. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes
zur Erweiterung und Fortentwicklung des Hansedoms.
3. Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan der
Hansestadt Stralsund ist um die Flächen des Plangebietes zu ergänzen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung
des Hansedoms zu schaffen, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan
mit Umweltbericht für das etwa 4,4 ha große Plangebiet aufgestellt werden.
Geplant ist ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO, das eine größere
bauliche Ausnutzung ermöglicht.
Der dem Vorhaben zugrundeliegende Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde
Kramerhof „Regionaler Freizeit- und Erholungspark Straldund“ ist seit dem
13.11.1996 rechtsverbindlich. Er setzt ein Sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Freizeit und Tourismus“ sowie die erforderlichen Grün- und
Verkehrsflächen fest. Der B-Plan Nr. 9 wurde gemäß § 5 Nr. 3 des
Gebietsänderungsvertrages in das Ortsrecht der Hansestadt Stralsund übernommen
und soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70.2 in Teilen ersetzend
überplant werden.
Nach Abstimmung eines
städtebaulichen Konzeptes zur Fortentwicklung wird dieses Grundlage des
Bebauungsplanes sein.
Alternativen:
Die avisierten neuen Nutzungen sind nach dem rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Kramerhof bauplanungsrechtlich nicht möglich.
Erweitertes Baurecht kann nur durch Aufstellung eines Bebauungsplanes
geschaffen werden.