Sachverhalt:
Nach der Genehmigung des zwischen der Gemeinde Kramerhof und der
Hansestadt Stralsund geschlossenen Gebietsänderungsvertrages durch das
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde die
Gebietsänderung zum 1. Januar 2020 wirksam. Damit gehören die im Vertrag
bezeichneten Flächen jetzt zum Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund und
unterliegen der Planungshoheit der Stadt.
Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages beabsichtigt die Hansestadt Stralsund
die Infrastruktur der eingemeindeten Flächen sinnvoll und zweckmäßig
weiterzuentwickeln und dabei auf die infrastrukturellen Belange der Gemeinde
Kramerhof Rücksicht zu nehmen. Wesentliche Entwicklungsziele auf den
eingegliederten Flächen sind eine altstadtverträgliche Erweiterung des Strelaparkes,
eine Wohnungsbauentwicklung auf dem ursprünglich für die Stadthalle
vorgesehenen Areal sowie die zeitgemäße Fortentwicklung des Hansedoms.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Vertrages ist deshalb die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die Erweiterung des Strelaparkes beabsichtigt. Geplant ist
eine Erweiterung der Verkaufsfläche (VF) um etwa 5.500 m² mit
zentrenrelevanten Sortimenten sowie Gastronomie und Dienstleistungen. Die durch
den Erweiterungsbau verloren gehenden Parkplätze sollen durch etwa 400 neue Stellplätze
kompensiert werden, wobei auch eine größere Stellplatzanzahl überlegt wird.
Der Strelapark wurde im Jahr 1995 eröffnet und weist ca. 17.000 m²
VF auf, die sich auf etwa 30 Einzelhandelsanbieter verteilen. Damit stellt der
Strelapark neben der Altstadt Stralsunds den zweiten bedeutenden
Einzelhandelsstandort im Stadt-Umland-Raum dar. Dieser wird ergänzt durch 20
Komplementärnutzungen, darunter u. a. Friseure, Ärzte, Banken,
Textilreinigung, Fahrschule und Gastronomiebetriebe.
Im Entwurf des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den
Stadt-Umland-Raum Stralsund ist der Strelapark als zentraler Versorgungsbereich
der Kategorie Nebenzentrum ausgewiesen. Als Nebenzentrum kommt dem
Einzelhandelsstandort eine arbeitsteilige, städtebaulich verträglich unterstützende
Versorgungsfunktion mit dem Hauptzentrum Altstadt zu.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kramerhof, der gemäß
§ 204 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Hansestadt Stralsund fort gilt,
stellt das Plangebiet als „Sondergebiet Einkaufszentrum“ dar. Daher kann der
Bebauungsplan Nr. 70.1 gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden. Die Gemeinde Kramerhof verfügt über keinen Landschaftsplan.
Daher ist der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan entsprechend
zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für eine Teilfläche der seit 1. Januar 2020 in das Stadtgebiet
aufgenommenen Eingliederungsfläche soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 3,8 ha große Plangebiet umfasst nach derzeitigem Kataster
die Flächen in der Flur 2 der Gemarkung Groß Kedingshagen, Flurstücke 69/4,
69/8, 66/2 (anteilig), 234 (anteilig) und 235 (anteilig). Es wird im Süden
durch den Grünhufer Bogen, im Westen durch den bestehenden Strelapark und die
neu gebildete Stadtgrenze, im Norden durch den Gehölzbestand entlang der
ehemaligen Stadtgrenze und im Osten durch die vom Grünhufer Bogen abzweigende
Zufahrtsstraße begrenzt.
2. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes
zur Erweiterung und Fortentwicklung des Einkaufszentrums Strelapark.
3. Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan der
Hansestadt Stralsund ist um die Flächen des Plangebietes zu ergänzen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Um Baurecht für die angestrebte bauliche Entwicklung und
Verkaufsflächenerweiterung zu schaffen, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan mit Umweltbericht für das etwa 3,8 ha große Plangebiet
aufgestellt werden. Geplant ist ein Sonstiges Sondergebiet für ein
Einkaufszentrum gem. § 11 Abs. 3 BauNVO.
Es wird ein zügiges Bebauungsplanverfahren mit Rechtskraft des B-Plans
spätestens bis zum 01.07.2025 angestrebt, damit die Rückübertragung der
eingegliederten Flächen an die Gemeinde Kramerhof gemäß § 6 Abs. 3 des
Gebietsänderungsvertrages ausgeschlossen wird.
Das von der Investorenseite geplante Erweiterungskonzept um ca.
5.500 m² zentrenrelevante Verkaufsfläche ist unter Berücksichtigung der
Vorrangstellung der Altstadt Stralsunds einer Verträglichkeitsanalyse zu
unterziehen, um negative städtebauliche Auswirkungen auf das Hauptzentrum
Altstadt sowie auf zentrale Versorgungsbereiche in der Hansestadt Stralsund
auszuschließen. Die Hansestadt Stralsund wird für die Erarbeitung der
einzelhandelsfachgutachterlichen Auswirkungsanalyse in Abstimmung mit der
Gemeinde Kramerhof ein auf dem Gebiet erfahrenes und fachlich qualifiziertes
Ingenieurbüro beauftragen. Dabei ist eine übergreifende Betrachtung und
Steuerung des Gesamtprojektes notwendig. Deshalb ist die Verträglichkeit des
Gesamtvorhabens (17.000 m² VF Bestand + 5.500 m² Planung) zu
untersuchen und nachzuweisen. Auf der Grundlage der gutachterlich
nachgewiesenen Verträglichkeit mit den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt
sind im Bebauungsplan die zulässigen Verkaufsflächen für die einzelnen
Sortimente konkret festzusetzen.
Mit der Aufstellung des Erweiterungsbebauungsplans durch die Hansestadt
Stralsund beabsichtigt auch die Gemeinde Kramerhof den Einzelhandelsbestand auf
ihrem Gemeindegebiet zu überplanen, um so die notwendige Gesamtbetrachtung und
die Steuerung des Vorhabens zu sichern. Beabsichtigt ist die zeitgleiche
Aufstellung von zwei sachlich aufeinander abgestimmten und sich ergänzenden,
jedoch jeweils eigenständigen Bebauungsplänen.
Alternativen:
Die Ansiedlung und Steuerung großflächigen Einzelhandels löst einen
Planungs- und Koordinierungsbedarf aus, der nur über ein Bebauungsplanverfahren
bewältigt werden kann. Soll die gemäß Gebietsänderungsvertrag vereinbarte
Erweiterung des Strelaparks vollzogen werden, gibt es zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes keine Alternative.