Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung
Vorlage
B 0006/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14. November 2018 wurde die bestehende Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Kramerhof fristgerecht zum Ablauf des Jahres 2019 gekündigt. Zeitgleich wurde jedoch ein angepasstes Vertragsangebot in Aussicht gestellt. Nach der Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V war der bisherige Vertrag dem Grunde nach und der Höhe nach anzupassen.  


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

Der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung wird zugestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

 

Der vorliegende Vertragsentwurf hat neben redaktionellen Änderungen drei wesentliche Änderungen vorzuweisen.

 

a)       In der gekündigten Vereinbarung verpflichtete sich die Hansestadt Stralsund zur Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Gemeindegebiet von Kramerhof. Da die Feuerwehr der Hansestadt Stralsund jedoch nicht in der Lage ist, das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Kramerhof in der Eintreffzeit von 10 Minuten nach der Alarmierung zu erreichen, muss diese Formulierung angepasst werden. Die Zeitvorgabe steht spätestens nach der Einführung der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung - FwOV M-V) vom 21. April 2017 in Verbindung mit der Empfehlung für die Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung nach § 2 BrSchG hätte zur Folge, dass die Hansestadt Stralsund versichert, in mindestens 80% der zeitkritischen Einsätze im Gemeindegebiet Kramerhof innerhalb der ersten Eintreffzeit von 10 Minuten vor Ort zu sein. Dies wäre nur durch die Schaffung eines neuen Standortes der Berufsfeuerwehr im nördlichen Stadtgebiet abzubilden. Somit ist die neue Formulierung abgemildert. Es ist nur noch die Rede von einer Durchführung der Aufgaben nach Möglichkeit der eigenen Leistungsfähigkeit.

 

 

 

 

b)      Die in § 2 genannten Kosten lagen in der gekündigten Vereinbarung bei 16.600 € pro Kalenderjahr. Eine aktuelle Kostenkalkulation führt jedoch auf, dass bei einer Vorhaltung einer dem Gemeindegebiet entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr deutlich höhere Kosten entstehen würden. Somit wurde der § 2 auf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 27.500 € angepasst.

 

c)       Mit Blick auf § 2b Umsatzsteuergesetz und eine in der Zukunft möglicherweise eintretende Umsatzsteuerpflicht wurde in § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine entsprechende Regelung aufgenommen.

 


Alternativen: Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung wird nicht zugestimmt. Im Rahmen der überörtlichen Hilfe müsste die Hansestadt Stralsund die Gemeinde Kramerhof weiterhin unterstützen. Diese Leistung würde jedoch unentgeltlich erfolgen.