Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14. November 2018 wurde die bestehende Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Kramerhof fristgerecht zum Ablauf des Jahres 2019 gekündigt. Zeitgleich wurde jedoch ein angepasstes Vertragsangebot in Aussicht gestellt. Nach der Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V war der bisherige Vertrag dem Grunde nach und der Höhe nach anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
Der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung wird zugestimmt.
Lösungsvorschlag:
Der vorliegende Vertragsentwurf hat neben redaktionellen
Änderungen drei wesentliche Änderungen vorzuweisen.
a)
In der gekündigten Vereinbarung verpflichtete sich die Hansestadt
Stralsund zur Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen
Hilfeleistung im Gemeindegebiet von Kramerhof. Da die Feuerwehr der Hansestadt
Stralsund jedoch nicht in der Lage ist, das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde
Kramerhof in der Eintreffzeit von 10 Minuten nach der Alarmierung zu erreichen,
muss diese Formulierung angepasst werden. Die Zeitvorgabe steht spätestens nach
der Einführung der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation
der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung -
FwOV M-V) vom 21. April 2017 in Verbindung mit der Empfehlung für die
Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern. Eine
Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung nach § 2 BrSchG hätte zur Folge, dass
die Hansestadt Stralsund versichert, in mindestens 80% der zeitkritischen
Einsätze im Gemeindegebiet Kramerhof innerhalb der ersten Eintreffzeit von 10
Minuten vor Ort zu sein. Dies wäre nur durch die Schaffung eines neuen
Standortes der Berufsfeuerwehr im nördlichen Stadtgebiet abzubilden. Somit ist
die neue Formulierung abgemildert. Es ist nur noch die Rede von einer
Durchführung der Aufgaben nach Möglichkeit der eigenen Leistungsfähigkeit.
b)
Die in § 2 genannten Kosten lagen in der gekündigten Vereinbarung
bei 16.600 € pro Kalenderjahr. Eine aktuelle Kostenkalkulation führt jedoch
auf, dass bei einer Vorhaltung einer dem Gemeindegebiet entsprechenden
leistungsfähigen Feuerwehr deutlich höhere Kosten entstehen würden. Somit wurde
der § 2 auf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 27.500 € angepasst.
c)
Mit Blick auf § 2b Umsatzsteuergesetz und eine in der Zukunft
möglicherweise eintretende Umsatzsteuerpflicht wurde in § 3 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine entsprechende Regelung aufgenommen.
Alternativen: Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung wird nicht zugestimmt. Im Rahmen der überörtlichen Hilfe müsste die Hansestadt Stralsund die Gemeinde Kramerhof weiterhin unterstützen. Diese Leistung würde jedoch unentgeltlich erfolgen.