Betreff
Einhaltung der Hilfsfristen im Stralsunder Stadtgebiet
Einreicherin: Petra Voß, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0153/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Wurden bzw. werden die in der Rettungsdienstplanverordnung RDPVO M-V vorgeschriebenen Hilfsfristen im Rettungsdienstbereich erfüllt?

2.    Welche durchschnittlichen Hilfsfristen wurden im Bereich der Altstadt der Hansestadt Stralsund in folgenden Zeiträumen erreicht?

-       April 2016             bis       September 2016

-       Oktober 2016        bis       März 2017

-       April 2017             bis       September 2017

-       Oktober 2017        bis       März 2018

-       April 2018             bis       September 2018

-       Oktober 2018        bis       März 2019

-       April 2019             bis       September 2019

  1. Was trägt die Stadtverwaltung dazu bei, die Hilfsfristen zu minimieren?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Die Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) schreibt eine durchschnittliche Hilfsfrist von 10 Minuten vor; in städtischen Bereichen soll eine 15minütige Hilfsfrist in 95% der Einsätze nicht überschritten werden.

 

Berichten von Anwohnern zufolge ist es in der Vergangenheit im Bereich der Altstadt wiederholt zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und der Rettungs-dienste gekommen, weil Rettungsgassen durch den ruhenden Verkehr zu schmal waren und/oder sich stauende Fahrzeuge die Erreichbarkeit der Einsatzorte unmöglich machten.