Einreicherin: Petra Voß, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
- Wurden bzw. werden die
in der Rettungsdienstplanverordnung RDPVO M-V vorgeschriebenen
Hilfsfristen im Rettungsdienstbereich erfüllt?
2. Welche durchschnittlichen Hilfsfristen wurden im
Bereich der Altstadt der Hansestadt Stralsund in folgenden Zeiträumen erreicht?
- April 2016 bis September 2016
- Oktober 2016 bis März 2017
- April 2017 bis September 2017
- Oktober 2017 bis März 2018
- April 2018 bis September 2018
- Oktober 2018 bis März 2019
-
April 2019 bis September
2019
- Was trägt die Stadtverwaltung dazu bei, die Hilfsfristen zu minimieren?
Begründung:
Die
Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) schreibt eine
durchschnittliche Hilfsfrist von 10 Minuten vor; in städtischen Bereichen soll
eine 15minütige Hilfsfrist in 95% der Einsätze nicht überschritten werden.
Berichten von Anwohnern zufolge ist es in der Vergangenheit
im Bereich der Altstadt wiederholt zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr und der Rettungs-dienste gekommen, weil Rettungsgassen durch den
ruhenden Verkehr zu schmal waren und/oder sich stauende Fahrzeuge die
Erreichbarkeit der Einsatzorte unmöglich machten.