Betreff
Einhaltung der Hilfsfristen im Stralsunder Stadtgebiet
Einreicherin: Josephine Kümpers, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0139/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Wurden bzw. werden die in der Rettungsdienstplanverordnung RDPVO M-V vor-geschriebenen Hilfsfristen im Rettungsdienstbereich Stralsund erfüllt?

2.    Welche durchschnittlichen Hilfsfristen wurden bzw. werden im Bereich der Altstadt der Hansestadt Stralsund erreicht?

 

3.    Was trägt die Stadtverwaltung dazu bei, die Hilfsfristen zu minimieren?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Die Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) schreibt eine durchschnittliche Hilfsfrist von 10 Minuten vor; in städtischen Bereichen soll eine 15minütige Hilfsfrist in 95% der Einsätze nicht überschritten werden.

Berichten von Anwohnern zufolge ist es in der Vergangenheit im Bereich der Altstadt wiederholt zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und der Rettungs-dienste gekommen, weil Rettungsgassen durch den ruhenden Verkehr zu schmal waren und/oder sich stauende Fahrzeuge die Erreichbarkeit der Einsatzorte unmöglich machten.