Einreicherin: Josephine Kümpers, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1. Wurden bzw.
werden die in der Rettungsdienstplanverordnung RDPVO M-V vor-geschriebenen
Hilfsfristen im Rettungsdienstbereich Stralsund erfüllt?
2. Welche durchschnittlichen Hilfsfristen wurden bzw.
werden im Bereich der Altstadt der Hansestadt Stralsund erreicht?
3. Was trägt die Stadtverwaltung dazu bei, die Hilfsfristen zu minimieren?
Begründung:
Die
Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) schreibt eine
durchschnittliche Hilfsfrist von 10 Minuten vor; in städtischen Bereichen soll
eine 15minütige Hilfsfrist in 95% der Einsätze nicht überschritten werden.
Berichten von Anwohnern zufolge ist es in der Vergangenheit
im Bereich der Altstadt wiederholt zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr und der Rettungs-dienste gekommen, weil Rettungsgassen durch den
ruhenden Verkehr zu schmal waren und/oder sich stauende Fahrzeuge die
Erreichbarkeit der Einsatzorte unmöglich machten.