Einreicher: Bernd Buxbaum DIE LINKE
Anfrage:
- Wie beurteilt die Verwaltung die Chancen für die Errichtung einer großflächigen Versorgungseinrichtungen am nördlichen Stralsunder Stadtrand, unter der Berücksichtigung folgender Zahlen:
DRVA 1.200 Beschäftigte
HOST 230 Beschäftigte
HOST 2.500 Studenten
Finanzamt 204 Beschäftigte
MTS 600 Stammpersonal
MTS 1000 Lehrgangsteilnehmer
Zuzüglich etwa 300 Einwohner Amanda Weber Ring... plus Kubitzer Ring...,
380 Einwohner Klein Kedingshagen und 950 Einwohner von Kramerhof.
In der Summe sind das 1.630 Anwohner und 5734 Beschäftigte. Von letzteren
können noch rund 734 abgezogen werden, weil unterstellt werden kann das auch
Anwohner in den aufgezählten Einrichtungen beschäftigt sind. Somit käme man
problemlos auf ein Einzugspotential von rund 6.600 Personen, die sicherlich eine
überdurchschnittliche Kaufkraft besitzen. Dabei sind noch nicht die künftigen
Bewohner der Häuser vom B-Plan 64/65 und anderer neuer Wohnbauten, die Gäste
der Feriensiedlung in Kramerhof oder die vielen hundert Kleingartenbesitzer die in
den Sommermonaten ihre Gärten nutzen mit berücksichtigt.
- Ist mit der Gemeinde Kramerhof über Planung einer Einzelhandelseinrichtung am nördlichen Stadtrand von Stralsund gesprochen worden und wenn ja mit welchem Ergebnis.
- Wie beurteilt die Verwaltung die Chancen für die Errichtung einer Einzelhandelseinrichtung unter 800 m².
Begründung:
Am 12.09.2019 wurde in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse "Bau, Umweltschutz, Klima und Stadtentwicklung" und "Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben" das Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum STRALSUND offiziell vorgestellt. Dort sind Beschreibungen sowie Übersichten über die Haupt- und Nahversorgungszentren, Nahversorgungslagen und Ergänzungsstandtorte erarbeitet worden. Auffallend war, dass am nördlichen Stralsunder Stadtrand, weder ein Nahversorgungslage noch ein Nahversorgungszentrum oder Ähnliches existiert. Auf Nachfrage wurde informiert, dass großflächige Versorgungseinrichtungen erst ab einem Einzugspotential von 4000 Personen wirtschaftlich sein. Versorgungseinrichtungen unter
800 m² seien jedoch generell zulässig.