Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die Erhöhung des Abwasserentgeltes in der Hansestadt Stralsund durch die REWA Regionale Wasser- und Abwassergesellschaft Stralsund mbH (REWA Stralsund GmbH) um jeweils brutto 0,06 EURO/m³ für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasseranlage und die Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasseranlage ab 01. Januar 2020.

 

Die Hansestadt Stralsund ist nach dem Landeswassergesetz M-V abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich die Hansestadt Stralsund der REWA Stralsund GmbH als Erfüllungsgehilfin, welche auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in unmittelbare Rechts- und Entgeltbeziehungen zu den Abwasserkunden tritt. Die REWA Stralsund GmbH kalkuliert für die von ihr erbrachten Leistungen auf der Grundlage des mit der Hansestadt Stralsund bestehenden Konzessionsvertrages vom 20.12.2011 privatrechtliche Entgelte und rechnet diese gegenüber den Abwasserkunden direkt ab. Nach § 9 Abs. 2 des Konzessionsvertrages ist die REWA Stralsund GmbH verpflichtet, die zu erhebenden Abwasserentgelte nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 3 BGB entsprechend den Grundsätzen des öffentlichen Finanzgebarens (Gleichbehandlung, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsgebot) zu kalkulieren und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung eines Gutachtens über die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Preisanpassung zu beauftragen. Zudem bedarf die Anpassung der Entgelte der Zustimmung des Aufsichtsrates der REWA Stralsund GmbH. Sowohl die entsprechende Bestätigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft K+W Wirtschaftsberatung GmbH vom 15.08.2018 als auch der diesbezügliche Beschluss des Aufsichtsrates der REWA Stralsund GmbH vom 24.06.2019 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Die vorgesehene Entgelterhöhung beruht vorrangig auf Steigerungen der Fixkosten im Bereich der Energie, Roh-, Hilfs- und Betriebsmittel. Anpassungen der Lohn- und Gehaltskosten sind erfolgt. Zudem ist der Anstieg der Betriebskosten im Instandhaltungsbereich und bei der Vergabe von Reparaturleistungen an Dritte zu berücksichtigen. Die der Vorlage anliegende Kalkulation stellt auf eine Kalkulationsperiode für den Zeitraum von 2019 bis 2022 ab. Aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation der REWA Stralsund GmbH ist eine Entgeltanpassung im Jahr 2019 nicht vorgenommen worden.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Erhöhung des verbrauchsabhängigen Abwasserentgeltes für einzelne Haushalte der Hansestadt Stralsund wird auf die der Vorlage beigefügten Berechnungsbeispiele verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation folgende Erhöhungen des Abwasserentgeltes ab 01. Januar 2020:

 

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasseranlage der Hansestadt Stralsund erhöht sich das Entgelt von gegenwärtig brutto 2,40 EURO/m³ auf brutto 2,46 EURO/m³ (siehe Position 1.2.1 des Entwurfs des Preisblattes).

 

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasseranlage (Ortsteile Freienlande und Andershof Ausbau) steigt das Entgelt von gegenwärtig brutto 2,35 Euro/m³ auf brutto 2,41 Euro/m³ (siehe Position 1.2.2 des Entwurfs des Preisblattes).

 


Lösungsvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, der vorgesehenen Erhöhung des Abwasserentgeltes um brutto 0,06 EURO/m³ zuzustimmen, um weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb der REWA Stralsund GmbH zu gewährleisten.

 


Alternativen:

Von der Erhöhung des Abwasserentgeltes wird ganz oder teilweise abgesehen. Dies würde den künftigen Geschäftsbetrieb der REWA Stralsund GmbH in wirtschaftlicher Hinsicht  beeinträchtigen.