Sachverhalt:
Gegenstand dieser Vorlage ist die Erhöhung des Abwasserentgeltes in der
Hansestadt Stralsund durch die REWA Regionale Wasser- und Abwassergesellschaft
Stralsund mbH (REWA Stralsund GmbH) um jeweils brutto 0,06 EURO/m³ für die
Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasseranlage und die
Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasseranlage ab 01. Januar 2020.
Die Hansestadt Stralsund ist nach dem Landeswassergesetz M-V
abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben
bedient sich die Hansestadt Stralsund der REWA Stralsund GmbH als
Erfüllungsgehilfin, welche auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung in unmittelbare Rechts- und
Entgeltbeziehungen zu den Abwasserkunden tritt. Die REWA Stralsund GmbH
kalkuliert für die von ihr erbrachten Leistungen auf der Grundlage des mit der
Hansestadt Stralsund bestehenden Konzessionsvertrages vom 20.12.2011
privatrechtliche Entgelte und rechnet diese gegenüber den Abwasserkunden direkt
ab. Nach § 9 Abs. 2 des Konzessionsvertrages ist die REWA Stralsund GmbH
verpflichtet, die zu erhebenden Abwasserentgelte nach billigem Ermessen gemäß §
315 Abs. 3 BGB entsprechend den Grundsätzen des öffentlichen Finanzgebarens
(Gleichbehandlung, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsgebot) zu kalkulieren und
eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung eines
Gutachtens über die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Preisanpassung zu
beauftragen. Zudem bedarf die Anpassung der Entgelte der Zustimmung des
Aufsichtsrates der REWA Stralsund GmbH. Sowohl die entsprechende Bestätigung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft K+W Wirtschaftsberatung GmbH vom 15.08.2018
als auch der diesbezügliche Beschluss des Aufsichtsrates der REWA Stralsund
GmbH vom 24.06.2019 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Die vorgesehene Entgelterhöhung beruht vorrangig auf Steigerungen der
Fixkosten im Bereich der Energie, Roh-, Hilfs- und Betriebsmittel. Anpassungen
der Lohn- und Gehaltskosten sind erfolgt. Zudem ist der Anstieg der
Betriebskosten im Instandhaltungsbereich und bei der Vergabe von
Reparaturleistungen an Dritte zu berücksichtigen. Die der Vorlage anliegende
Kalkulation stellt auf eine Kalkulationsperiode für den Zeitraum von 2019 bis 2022
ab. Aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation der REWA Stralsund GmbH ist
eine Entgeltanpassung im Jahr 2019 nicht vorgenommen worden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Erhöhung des
verbrauchsabhängigen Abwasserentgeltes für einzelne Haushalte der Hansestadt
Stralsund wird auf die der Vorlage beigefügten Berechnungsbeispiele verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt unter Kenntnisnahme
und Billigung der beigefügten Kalkulation folgende Erhöhungen des
Abwasserentgeltes ab 01. Januar 2020:
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasseranlage der
Hansestadt Stralsund erhöht sich das Entgelt von gegenwärtig brutto 2,40
EURO/m³ auf brutto 2,46 EURO/m³ (siehe Position 1.2.1 des Entwurfs des
Preisblattes).
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasseranlage
(Ortsteile Freienlande und Andershof Ausbau) steigt das Entgelt von gegenwärtig
brutto 2,35 Euro/m³ auf brutto 2,41 Euro/m³ (siehe Position 1.2.2 des Entwurfs
des Preisblattes).
Lösungsvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, der vorgesehenen Erhöhung des Abwasserentgeltes um brutto 0,06 EURO/m³ zuzustimmen, um weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb der REWA Stralsund GmbH zu gewährleisten.
Alternativen:
Von der Erhöhung des Abwasserentgeltes wird ganz oder teilweise abgesehen. Dies würde den künftigen Geschäftsbetrieb der REWA Stralsund GmbH in wirtschaftlicher Hinsicht beeinträchtigen.